Zahnmedizin in Deutschland

Ein Ansatz zur Lösung der Konflikte
in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Ausgangslage

  • Seit Jahren versucht die Politik erfolglos mit immer neuen Reformen das Gesundheitssystem finanzierbar zu machen.
  • Die KZVen und die verschiedenen berufspolitischen Organisationen suchen einen gangbaren Weg in diesem System.
  • Andere propagieren den Ausstieg aus dem System.
  • Diese Techniken sind am Ende.
  • Für eine zeitgemäße zahnärztliche Versorgung ist der finanzielle Rahmen dieses Systems zu eng geworden.
  • Die Reglementierungen und Druckmittel der Gesetze sind übermächtig.
  • Ständiges Ausbessern des offensichtlich maroden Systems ist keine Lösung.
  • Völlig neue Denkansätze sind erforderlich.

WZN bietet radikale Lösung zum Ausweg aus diesem Dilemma an

Das Ergebnis dieses Umdenkens wird sein:

  • bessere Gesundheit
  • sinkende Ausgaben
  • niedrigere Lohnnebenkosten - sichere Arbeitsplätze

Wie ist das zu erreichen?

  • Anders als in anderen Bereichen der Medizin sind in der Zahnmedizin Krankheiten äußerst selten lebensbedrohend. Die meisten Erkrankungen (Karies, Parodontose) sind durch eine effektive Vorsorge vermeidbar. Aufgabe des Gesundheitswesens muß es also sein, die Patienten in die Lage zu versetzen, die Verantwortung für ihre Zahngesundheit zu übernehmen. Grundlage jeden Wandels ist eine funktionierende Prophylaxe.
  • Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann daran gedacht werden, die Zahnärzte aus dem System der Gesetzlichen Krankenversicherung zu entlassen.
  • Die Honorierung erfolgt nach einer Gebührenordnung, die nachvollziehbar ist. Basis ist die Kostenstruktur einer Modellpraxis. Damit ist der finanzielle Aspekt für alle Beteiligten - Patienten, Ärzte, Kostenträger - kalkulierbar.
  • Das minimierte Risiko der vermeidbaren Erkrankungen geht in die Eigenverantwortung der Patienten über. Die Behandlungskosten der anderen Erkrankungen (z.B. Verletzungen, Tumore, angeborene Defekte) werden vom Gesundheitssystem getragen. Ebenso ist ein Sozialtarif mit definiertem Leistungskatalog unabdingbar.

Was ist das Ergebnis?

  • Das Zusammenspiel von effektiver Prophylaxe und Eigenverantwortung führt zu einer besseren Mundgesundheit.
  • Die Reparaturmedizin wird immer weniger erforderlich, die Kosten sinken. Dieses überschaubare Risiko ist für den Einzelnen leichter individuell abzusichern.
  • Der Anteil der Zahnmedizin am Gesundheitswesen ist mit 9 Prozent recht klein. Dennoch werden die vorgestellten Maßnahmen zu einer Senkung der Lohnnebenkosten um etwa 1 Prozentpunkt führen. Das wirkt sich positiv auf den Arbeitsmarkt aus. Die günstigeren Zahlen am Arbeitsmarkt erhöhen die Einnahmen der Sozialkassen.
  • Bessere Gesundheit der Patienten bei geringeren Kosten

  • Steigende Einnahmen im Gesundheitswesen bei sinkenden Ausgaben stabilisieren das System

  • Kalkulierbare wirtschaftliche Bedingungen für alle Beteiligten


Zur weitergehenden Argumentation folgt hier ein

9-Punkte-Diskurs zur Gesundheitsreform 2000

  1. Freiberuflichkeit ist kein eigenständiger, rechtlich abgesicherter Begriff, sondern eine soziologische Kategorie, die der Staat nach Belieben ausformen kann und darf.

  2. Zahnärzte können nicht - wie Gewerkschaften oder andere Interessengruppen - ihre Interessen "erstreiken" und/oder mit Kampfmaßnahmen "erzwingen", da das Bundesverfassungsgericht dem Staat alle Macht zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung zubilligt und die Zahnärzte verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Staat daran hindert, diese Versorgung sicherzustellen.

  3. Zahnärzte können nicht nach Belieben, selbst nicht bei 100%iger Einigkeit, das GKV System verlassen, sondern der Staat allein kann die Zahnärzte aus dem System entlassen.

  4. Karies und Parodontose sowie deren Folgeerkrankungen sind vermeidbar. Zur Vermeidung dieser Krankheiten gehört eine Vorsorge (Prophylaxe), die sowohl durch den Versicherten als auch durch den Zahnarzt geleistet werden muß.

  5. Das SGB V untersagt den Krankenkassen in §2 Abs.1, Kosten für Behandlungen vermeidbarer Erkrankungen zu übernehmen - "Eigenverantwortung der Versicherten".

  6. Das zahnärztliche Honorar ist kein Tabu. Mit der Politik und der Öffentlichkeit muß der Konsens über die Angemessenheit der Vergütung zahnärztlicher Leistungen gesucht werden. Dies sollte nach objektiven Kriterien einer Kostenermittlung für zahnärztliche Leistungen geschehen, z.B. durch ein Kostenmodell für eine Modellpraxis ähnlich dem Schweizer Vorbild.

  7. Das BMG und die Abgeordneten des Bundestages sollen Adressaten zahnärztlicher Berufspolitik sein, da dort die entscheidenden Gesetzesänderungen formuliert und entschieden werden.

  8. Bevor die Zahnärzte mit Politik und Gesellschaft in eine Diskussion über die Reformierung der zahnärztlichen Versorgung eintreten, müssen sie sich intern über die Ziele zahnärztlicher Berufspolitik verständigen.>

  9. WZN definiert als Ziel zahnärztlicher Berufspolitik die Entlassung der Zahnärzte aus der GKV, da dies auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und gesetzlicher Vorgaben begründet ist.