SPD-Klausurtagung:

Eckpunkte für die Strukturreform

aus: Der Gelbe Dienst vom 18. Januar 1999

Der Klausurtagung der SPD-Gesundheitspolitiker am 12. und 13. Januar in Berlin lag ein Arbeitspapier vor, das die hauptamtlichen Fraktionsmitarbeiter erstellt haben. Es zeigt die Eckpunkte für die Strukturreform auf:

  1. Grundlage
  2. Oberstes Ziel aller im GKV-Bereich zu treffenden Maßnahmen ist es, eine starke, solidarisch finanzierte GKV, die den Prinzipien des Bedarfsgerechtigkeit, Sachleistungsgewährung und paritätischen Finanzierung folgt, wiederherzustellen und dauerhaft zu sichern. Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität ist dabei zu beachten. Auf dieser Grundlage ist eine effiziente und qualitativ hochstehende gesundheitliche Versorgung für die gesamte Bevölkerung mittel- und langfristig zu gewährleisten.

    Das Wahlprogramm der SPD bildet mit den Kernaussagen: "Gesundheit muß für alle bezahlbar sein", "stabile Krankenversicherungsbeiträge durch mehr Wirtschaftlichkeit und mehr Wettbewerb" und "Patienten nicht überlasten" den Rahmen für die sozialdemokratischen Eckpunkte für die Strukturreform.

  3. Eckpunkte für die Strukturreform
    1. Durch das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz wird das notwendige Zeitfenster für die Vorarbeiten der eigentlichen Gesundheitsreform erreicht. Das 2. Gesundheitsstrukturgesetz soll lt. Koalitionsvertrag am 01.01.2000 in Kraft treten. Es sollte inhaltlich an am maßgeblich von der SPD geprägten Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) vom 01.01.1993 und an den Regelungen des Entwurfs eines 2. Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG II) der SPD-Bundestagsfraktion vom 30.01.1996 anknüpfen.

      Zur Vorbereitung des Gesetzes könnte eine Arbeitsgruppe von Koalitionsfraktionen, maßgeblichem Fachministerium und SPD-geführten Ländern unter Hinzuziehung weiterer Sachverständiger eingesetzt werden. Der Entwurf des 2. Gesundheitsstrukturgesetzes sollte dem Deutschen Bundestag bis spätestens zum 30.06.1999 zugeleitet werden (ansonsten Inkrafttreten 1.1.2000 unrealistisch).

      Das Gesetz könnte insbesondere Regelungen zu folgenden Eckpunkten umfassen:

      1. Ausschluß zusätzlicher Belastungen der Lohnnebenkosten über die GKV-Beiträge durch Sicherung der Beitragsstabilität; Einführung eines Globalbudgets für die Krankenkassen orientiert an der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten; kurzfristige Flankierung durch sekt. Ausgabenbegrenzungen (ambulant (zahn-) ärztlicher-, Krankenhausbereich).
      2. Leistungsrecht:
      3. Bereitstellung eines am medizinisch notwendigen ausgerichteten, qualitätsgesicherten (zunehmend evidenzgesicherten) Leistungskatalogs (Bundesausschuß);

        Absenkung von Zuzahlungen soweit beitragssatzneutral.

      4. Versorgungsstrukturen:
      5. Förderung vernetzter Praxisformen und Versorgungsangebote durch Ärzte, Krankenhäuser und andere Heilberufe;

        im Vertrags(zahn)arztrecht Lockerung des Kontrahierungszwangs von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen, Ausbau von effizienzsteigernden Anreizstrukturen für Leistungserbringer und Versicherte; konsequente Gliederung der ambulanten Versorgung insbesondere durch weitere Stärkung der hausärztlichen Versorgung (insbesondere abgeschlossene EBM-Kapitel, Ermöglichung eigenständiger Vergütungsverhandlungen, Abschlüsse der Hausärzte innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigung);

        durchgreifende Organisationsreform der ärztlichen Selbstverwaltung (Professionalisierung und Straffung der Selbstverwaltungsstrukturen) mit Beginn der neuen Wahlperiode 2001;

        verbindliche Rechtsnormen zur gemeinsamen Nutzung der Medizintechnik (Großgeräte, Labors) ambulant/stationär;

        Einführung von Versorgungssitzen im vertragsärztlichen Bereich, verbunden mit einer bedarfsorientierten Planung der Vertragsarztzahlen;

        gemeinsame Sicherstellung ambulant/stationär im hoch spezialisierten Facharztbereich (Katalog);

        Verknüpfung der Anforderungen des Datenschutzes mit den Notwendigkeiten gesteigerten Informationsmanagements, systematischer Gesundheitsberichterstattung und Ergebnisevaluation des Versorgungsgeschehens.

      6. Krankenhausbereich:
      7. Einstieg in die monistische Finanzierung durch stufenweise Übertragung der Pauschalförderung an Krankenkassen im Zeitraum 2000 - 2002;

        gesetzliche Festlegung des weiteren stufenweisen Übergangs zur Monistik (= alleinige Finanzierung der Krnakenhäuser durch die Krankenkassen);

        Ablösung der Einzelplanungskompetenz der Länder durch eine Rahmenplanung, die von Krankenkassen und Krankenhäusern vertraglich gefüllt wird;

        beschleunigter Übergang zu einem preisbezogenen Entgeltsystem;

        Verknüpfung der Anforderungen des Datenschutzes mit den Notwendigkeiten gesteigerter Informationsmanagements, systematischer Gesundheitsberichterstattung und Ergebnisevaluation des Versorgungsgeschehens.

      8. Arznei-, Heil- und Hilfsmittelbereiche:
      9. Neuordnung des Arzneimittelmarktes bis spätestens 1.1.2001;

        Schaffung einer qualitätsorientierten Arzneimittelversorgung (Dreiteilung des Marktes) mit nachhaltiger Entlastung chronisch Kranker bis spätestens 1.1.2001;

      10. Solidarische Wettbewerbsordnung:
      11. Der Risikostrukturausgleich bleibt hinsichtlich Umfang und Ausgleichselementen unangetastet.

      12. Einführung der fälschungssicheren KV-Karte:
      13. Weiterentwicklung der Patientenkarte zur Schutzkarte.

      14. Aufbau eines Konzepts zur umfassenden Qualitätssicherung.
      15. Verbesserung der Datenlage (Ermittlung, Verwaltung, Zugriff).

    2. Zur Vorbereitung der notwendigen Strukturentscheidungen zur langfristigen Sicherung der Finanzierungsgrundlagen der GKV könnte das zuständige Fachministerjum eine unabhängige Sachverständigenkommission berufen. Die Sachverständigenkommission könnte beauftragt werden, ihren Bericht - inhaltliche Aufbereitung und Bewertung von Alternativlösungen inklusive konkreter Umsetzungsempfehlungen - bis spätestens 31.12.2000 vorzulegen.
    3. Die Kommission hätte dann insbesondere folgende Problemfelder zu bearbeiten:

      1. Grundlagen der zukünftigen Beitragsbemessung im Hinblick auf Höhe und Umfang der einbezogenen Einkommensarten;
      2. Umfang des in der GKV-versicherten Personenkreises (z.B. Selbständige, Beamte, Familienmitversicherte);
      3. Systematische Zuordnung der Krankengeldleistungen als Lohnersatzleistung (inner-/außerhalb der GKV);
      4. Organisationsstrukturen inkl. Verbändestruktur in der gegliederten Krankenversicherung; Funktion der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen;
      5. Überprüfung des Risikostrukturausgleichs im Hinblick auf die Einbeziehung weiterer Parameter;
      6. Umfang/Zuordnung sogenannter versicherungsfremder Leistungen.

  4. Gesundheitspolitik
    1. Heilberufe: Die Reform der ärztlichen Approbationsordnung sollte umgehend vorangetrieben werden. - Berufsbilder und gesetzliche Regelungen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe sind zu überprüfen und insbesondere mit Blick auf die Notwendigkeit der fortschreitenden europäischen Integration ggf. den neuen Anforderungen anzupassen.
    2. EU-Gesundheitspolitik: Die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf die nationale Systeme der sozialen Krankenversicherung sind auf EU-Ebene einheitlich festzustellen und abgestimmt (ggf. gesetzlich) Folgerungen zu ziehen. Ziel bildet die Gewährleistung einer qualitäts- und effizienzgesicherten Versorgung der Versicherten nationaler Krankenversicherungssysteme im EU-Ausland unter Wahrung der Strukturprinzipien der jeweiligen nationalen Systeme.
    3. Gesundheitsberichterstattung allgemein