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Der Klausurtagung der SPD-Gesundheitspolitiker am 12. und 13. Januar in Berlin lag ein Arbeitspapier vor, das die hauptamtlichen Fraktionsmitarbeiter erstellt haben. Es zeigt die Eckpunkte für die Strukturreform auf:
Oberstes Ziel aller im GKV-Bereich zu treffenden Maßnahmen ist es, eine starke, solidarisch finanzierte GKV, die den Prinzipien des Bedarfsgerechtigkeit, Sachleistungsgewährung und paritätischen Finanzierung folgt, wiederherzustellen und dauerhaft zu sichern. Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität ist dabei zu beachten. Auf dieser Grundlage ist eine effiziente und qualitativ hochstehende gesundheitliche Versorgung für die gesamte Bevölkerung mittel- und langfristig zu gewährleisten. Das Wahlprogramm der SPD bildet mit den Kernaussagen: "Gesundheit muß für alle bezahlbar sein", "stabile Krankenversicherungsbeiträge durch mehr Wirtschaftlichkeit und mehr Wettbewerb" und "Patienten nicht überlasten" den Rahmen für die sozialdemokratischen Eckpunkte für die Strukturreform.
Bereitstellung eines am medizinisch notwendigen ausgerichteten, qualitätsgesicherten (zunehmend evidenzgesicherten) Leistungskatalogs (Bundesausschuß); Absenkung von Zuzahlungen soweit beitragssatzneutral. Förderung vernetzter Praxisformen und Versorgungsangebote durch Ärzte, Krankenhäuser und andere Heilberufe; im Vertrags(zahn)arztrecht Lockerung des Kontrahierungszwangs von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen, Ausbau von effizienzsteigernden Anreizstrukturen für Leistungserbringer und Versicherte; konsequente Gliederung der ambulanten Versorgung insbesondere durch weitere Stärkung der hausärztlichen Versorgung (insbesondere abgeschlossene EBM-Kapitel, Ermöglichung eigenständiger Vergütungsverhandlungen, Abschlüsse der Hausärzte innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigung); durchgreifende Organisationsreform der ärztlichen Selbstverwaltung (Professionalisierung und Straffung der Selbstverwaltungsstrukturen) mit Beginn der neuen Wahlperiode 2001; verbindliche Rechtsnormen zur gemeinsamen Nutzung der Medizintechnik (Großgeräte, Labors) ambulant/stationär; Einführung von Versorgungssitzen im vertragsärztlichen Bereich, verbunden mit einer bedarfsorientierten Planung der Vertragsarztzahlen; gemeinsame Sicherstellung ambulant/stationär im hoch spezialisierten Facharztbereich (Katalog); Verknüpfung der Anforderungen des Datenschutzes mit den Notwendigkeiten gesteigerten Informationsmanagements, systematischer Gesundheitsberichterstattung und Ergebnisevaluation des Versorgungsgeschehens. Einstieg in die monistische Finanzierung durch stufenweise Übertragung der Pauschalförderung an Krankenkassen im Zeitraum 2000 - 2002; gesetzliche Festlegung des weiteren stufenweisen Übergangs zur Monistik (= alleinige Finanzierung der Krnakenhäuser durch die Krankenkassen); Ablösung der Einzelplanungskompetenz der Länder durch eine Rahmenplanung, die von Krankenkassen und Krankenhäusern vertraglich gefüllt wird; beschleunigter Übergang zu einem preisbezogenen Entgeltsystem; Verknüpfung der Anforderungen des Datenschutzes mit den Notwendigkeiten gesteigerter Informationsmanagements, systematischer Gesundheitsberichterstattung und Ergebnisevaluation des Versorgungsgeschehens.
Neuordnung des Arzneimittelmarktes bis spätestens 1.1.2001; Schaffung einer qualitätsorientierten Arzneimittelversorgung (Dreiteilung des Marktes) mit nachhaltiger Entlastung chronisch Kranker bis spätestens 1.1.2001; Der Risikostrukturausgleich bleibt hinsichtlich Umfang und Ausgleichselementen unangetastet. Weiterentwicklung der Patientenkarte zur Schutzkarte.
Die Kommission hätte dann insbesondere folgende Problemfelder zu bearbeiten:
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