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SCHWERPUNKTE DER BZÄK
FÜR DIE STRUKTURREFORM 2000

Präambel

Die BZÄK bekennt sich zu einem leistungsfähigen und bezahlbaren Gesundheitssystem, in dem unverzichtbare medizinische Leistungen durch die Solidargemeinschaft getragen werden. Die BZÄK unterstützt ebenfalls das Prinzip der Beitragssatzstabilität, um den Wirtschaftsstandort Deutschland langfristig zu sichern und zu fördern. Die BZÄK stellt jedoch fest, daß bei begrenzten finanziellen Mitteln die Solidargemeinschaft auch nur in begrenztem Leistungsumfang versorgt werden kann.

Die Zahnmedizin ist ein Gebiet, in dem in den letzten Jahren durch wissenschaftlichen Fortschritt und fachliche Innovationen ein deutlicher Paradigmenwechsel bezüglich künftiger Entwicklungsschwerpunkte stattgefunden hat, der sich auch in der zahnärztlichen Praxis sowie im gesamten Spektrum der zahnärztlichen Diagnose- und Therapiemöglichkeiten niederschlägt. Die zahnmedizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritte geben folgende Ziele vor:

  1. Ausbau der bereits erzielten Präventionserfolge
  2. Förderung professioneller Prophylaxesysteme
  3. Ausbau diagnostischer Früherkennungssysteme
  4. Erhalt von Zahnsubstanz durch minimal-invasive Behandlungsmethoden
  5. Orientierung an schadens-, bedarfs- und risikogerechter Therapie
  6. Recallsysteme zur Erfolgsabsicherung

Damit wird die Prävention zur systematischen Grundlage des zahnmedizinischen Handelns. Die präventive Ausrichtung wird in allen Teilgebieten der Zahnheilkunde gefördert. Prävention und Therapie gehen Hand in Hand.

Bei eingetretenen oralen Erkrankungen stehen bei gleicher Diagnose durch differenzierten Leistungsumfang unterschiedlich aufwendige Behandlungsalternativen zur Verfügung, die, jede für sich, dem Anspruch der Erhalts oraler Strukturen, ästhetischen Ansprüchen und der Qualitätssicherung gerecht werden. Auch wenn medizinisch abgesichert, können und sollten nicht alle Varianten finanziell der Solidargemeinschaft aufgebürdet werden.

Patienten tragen ihre Ansprüche auf eine differenzierte Diagnostik und Therapie verstärkt vor. Eine langfristig angelegte Gesundheitspolitik muß den wissenschaftlichen Fortschritt und technische Innovationen fördern und differenzierte befundadäquate Behandlungsmöglichkeiten zulassen. In erster Linie müssen unter wissenschaftlichen und dann unter wirtschaftlichen Aspekten unverzichtbare medizinische Leistungen zum Erhalt oraler Strukturen definiert werden. Die BZÄK fordert, daß durch die geplante Strukturreform der GKV zum Jahr 2000 die gesetzlichen Regelungen so offen gestaltet werden, daß Innovationen und wissenschaftlicher und fachlicher Fortschritt nicht gebremst, sondern möglich gemacht und gefördert und individuelle Therapieentscheidungen des Patienten zugelassen werden.

Aus der Sicht der BZÄK sind folgende Bereiche bei der geplanten Gesundheitsreform besonders wichtig. Hierbei wird der politischen Seite die Aufgabe zugeschrieben, durch entsprechende fördernde Rahmenbedingungen die Möglichkeiten zu schaffen, den Berufsstand in Eigenverantwortung zum Wohl der Patienten tätig werden zu lassen.

Prävention

Die BZÄK wird sich weiter für eine Umorientierung der Zahnheilkunde zu einer präventiv ausgerichteten Zahnheilkunde einsetzen. Präventionsorientierte Strukturen bilden die Grundlage für die Ausübung der gesamten Zahnheilkunde. Dies entspricht dem Stand der wissenschaftlichen Forschung und geht einher mit internationalen Entwicklungen. Damit bietet die Zahnheilkunde einzigartig neue Perspektiven für die Gestaltung der Strukturen im Gesundheitswesen. Dies erfolgt im Sinne des Konzepts von primärer (orale Krankheitsvorsorge), sekundärer (Früherkennung oraler Krankheitszeichen) und tertiärer (Vermeidung einer Krankheitsverschlimmerung durch rechtzeitige Behandlung) Prävention.

In den vergangenen zwei Jahrzehnten ist es in Deutschland gelungen, die Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen entscheidend und nachweislich zu verbessern, so daß die epidemiologischen Daten zur Mundgesundheit (DMF-T Werte) für Kinder und Jugendliche inzwischen einen Platz im oberen Drittel vergleichbarer Industrienationen aufweisen. Die WHO-Ziele für das Jahr 2000 sind bereits vorzeitig erreicht worden.

Dies ist u.a. durch ein erhöhtes Gesundheitsbewußtsein in der Bevölkerung, kollektivprophylaktische Maßnahmen sowie Gruppen- und Individualprophylaxe möglich geworden.

Die Bundeszahnärztekammer setzt für die deutsche Bevölkerung das Ziel, in bezug auf die Mundgesundheit künftig eine Spitzenposition in Europa zu erreichen.

Zur Realisierung dieses Ziels ist eine engere Verzahnung von allgemeiner Mundgesundheitsförderung, Kollektivprophylaxe, Gruppenprophylaxe und Individualprophylaxe erforderlich. Dadurch soll ein synergistischer Effekt erreicht werden.

In Abhängigkeit von Altersstufen und den wesentlichen Erkrankungen des Zahn-, Mund- und Kieferbereiches hat die Bundeszahnärztekammer das Konzept "Prophylaxe ein Leben lang" entwickelt. Die Bundeszahnärztekammer fordert von Politik und Krankenkassen durch die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen unterstützend tätig zu werden. Als wesentliche Schwerpunkte gehören dazu:

  • Weiterer Ausbau einer flächendeckenden Gruppenprophylaxe, in der alle Beteiligten wie Öffentlicher Gesundheitsdienst, Krankenkassen und niedergelassene Zahnärzte Verantwortung übernehmen. Entsprechend der föderalistischen Struktur der Bundesrepublik sind verschiedene Modelle möglich. Wichtige Aufgabe der Gruppenprophylaxe sind neben der Früherkennung (Screening) auch der Ausbau einer flächendeckenden Basisprophylaxe. Die Motivation von Kindern und Jugendlichen zur Inanspruchnahme von individualprophylaktischen Leistungen in der Zahnarztpraxis einhergehend mit der regelmäßigen zahnärztlichen Betreuung muß aus gesundheitspädagogischer Sicht gefördert werden, insbesondere weil die Gruppenprophylaxesysteme im Alter von 12 Jahren enden.
  • Einführung einer Schuleingangsuntersuchung zur Erfasssung aller Kinder eines Jahrganges. Diese Untersuchung sollte im Alter von 12 Jahren erneut erfolgen. Die Zahnärzteschaft ist aufgrund ihrer Infrastruktur und ihrer Fachkenntnis bereit und in der Lage, hier ihre Verantwortung wahrzunehmen. Damit ist es kontinuierlich möglich, bereits zu einem frühen Zeitpunkt ein qualifiziertes Risikoprofil für Kinder eines Jahrgangs zu ermitteln. Die hierbei erfaßten Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko könnten auf dieser Grundlage eine befundadäquate zahnärztliche Betreuung erhalten.
  • Besondere Konzentration auf die Betreuung von Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko durch Betreuungsmodelle, die in ein sozialpädagogisches Gesamtkonzept der Gesundheitserziehung eingebunden sind.
  • Enge Verzahnung der Gruppen- und Individualprophylaxe, um die Motivation zur regelmäßigen zahnärztlichen Betreuung und damit den Sanierungsgrad zu erhöhen. Gleichzeitig ist diese Verzahnung ein Lösungsansatz für die Betreuung von Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko. Die individuelle Bestimmung des Kariesrisikos ist die Voraussetzung für eine befundadäquate Betreuung und wirtschaftliche Behandlung dieser Patienten.
  • Verankerung der Kochsalzfluoridierung, auch in Großküchen und Backwaren, durch Ausbau fördernder Maßnahmen und Abbau behindernder Regelungen.
  • Stärkung der bedarfs- und befundbezogenen Individualprophylaxe unter Erstellung von Risikoprofilen für Kinder und Jugendliche von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bei gleichzeitigem Wegfall unsinniger Frequenzbeschränkungen der IP-Leistungsinhalte, insbesondere für Kinder mit identifiziertem hohen Kariesrisiko.
  • Einbeziehung der Schwangeren in die Individualprophylaxe (Kombination mit medizinischen Überwachungsprogrammen).
  • Bedarfs- und leistungsadäquate Honorierung der Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr im Rahmen der GKV.
  • Herauslösung prophylaktischer Leistungen aus dem Budget.
  • Neufassung der Approbationsordnung für Zahnärzte mit starker Betonung der präventiven Aspekte der Zahnheilkunde vom ersten vorklinischen Semester an insbesondere in bezug auf präventive Diagnostik, prophylaktischer Betreuungsstrategien und Gesichtspunkte der Verhaltenszahnmedizin in der Studentenausbildung.
  • Deutliche Umorientierung im Rahmen der Neugestaltung des Leistungskataloges der GKV auch für erwachsene Patienten im Hinblick auf die Erfordernisse und Möglichkeiten der primären, sekundären und tertiären Präventionsmaßnahmen. Stärkung der Patientenrechte im Hinblick auf die Eigenverantwortung zur Erhaltung oraler Strukturen unter Umständen durch geeignete Bonusregelungen. Entsprechend dem Prinzip der "oral health self care" ist die finanzielle Verantwortung des Patienten selbst notwendig.

Eine durchgängig präventionsorientierte Leistungsbeschreibung der Zahnheilkunde, die Grundlage für neue Vergütungsstrukturen sein sollte, ist daher erforderlich, die alle Gebiete der Zahnheilkunde umfaßt. Um eine adäquate zahnärztliche Behandlung - gleich welcher Subdisziplin - vornehmen zu können, sollten folgende Gesichtspunkte vermehrt Berücksichtigung finden:

  • Ausbau der Diagnostik
  • Ausbau und Transparenzerhöhung der Dokumentation (auch für den Patienten)
  • Objektivierbare Risikobewertung als Grundlage für Behandlungsentscheidungen
  • Monitoring bzw. Progressionsbeeinflussung oraler Erkrankungen wie Karies und Parodontitis
  • Qualitätsbeurteilung und -sicherung zahnärztlicher Interventionen
  • Unterstützende vorbereitende und nachsorgende Maßnahmen bei zahnärztlich-invasiven Eingriffen (z.B. restaurativer oder parodontologischer Art).

Erst als zweiter Schritt wäre dann zu klären, welche Leistungen voll, abgestuft oder gar nicht von der Solidargemeinschaft zu finanzieren sind.

Qualitätssicherung

Die BZÄK unterstützt die Erarbeitung von Leitlinien in der Zahnmedizin, die vom Berufsstand in enger Kooperation mit der zahnmedizinischen Wissenschaft in den verschiedenen Bereichen der Zahnheilkunde in eigener Verantwortung entwickelt werden. Die BZÄK sieht in wissenschaftlich begründeten Leitlinien eine Unterstützung für zahnärztliche Entscheidungsprozesse.

Leitlinien sind Bestandteile von Qualitätsmanagementprogrammen und damit Instrumente, die die Versorgungsergebnisse verbessern, Behandlungsrisiken minimieren und die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Evidenz-basierte Konzepte der Medizin als wissenschaftlich systematisierte Entscheidungshilfen für die zahnärztliche Tätigkeit und die zahnmedizinische Patientenversorgung sind bei der Erarbeitung von Leitlinien einzubeziehen.

Leitlinien sollen für alle Kerngebiete der Zahnheilkunde erarbeitet werden, also für relevante Diagnose- und Behandlungsmaßnahmen. Hierbei ist sich die BZÄK bewußt, daß die Erarbeitung von Leitlinien ein aufwendiger Prozeß ist. Eine "Leitlinie für Leitlinien" als methodische Empfehlung für Leitlinien in der Zahnheilkunde beschreibt die Kriterien, die Leitlinien erfüllen sollen. Aufgrund der Vielzahl der Behandlungsoptionen in der Zahnheilkunde muß für die Zahnmedizin ein erweiterter, sehr flexibler Leitlinienbegriff etabliert werden. Es besteht sonst die Gefahr, daß durch zu starre Regelungen großen Bevölkerungsteilen die Anteilnahme an der kontinuierlichen Fortentwicklung des Faches vorenthalten wird. Außerdem wird durch eine flexible Handhabung der berechtigten Sorge der Einschränkung der Therapiefreiheit begegnet.

Die Bundeszahnärztekammer mißt zunächst der Erarbeitung von Leitlinien zur Befunderhebung und Dokumentation und zur Prophylaxe höchste Priorität zu.

Die BZÄK bekennt sich zu einem internen Konzept der Qualitätssicherung in der Zahnmedizin und wird entsprechende Instrumente weiter implementieren. Insbesondere sollen Qualitätszirkel, die sich als innerprofessionelles Instrument zur Qualitätserhaltung und -steigerung gut bewährt haben, weiter ausgebaut und gefördert werden.

Zur Qualitätssicherung gehört auch eine Reform des Zahnmedizinstudiums mit einer Neubestimmung der Studieninhalte gemäß den sich wandelnden Anforderungen an die Zahnheilkunde und der Sicherstellung einer an internationalen Standards orientierten praktischen Ausbildung.

Zur Qualitätssicherung ist kontinuierliche Fort- und Weiterbildung erforderlich, die wissenschaftlichen Fortschritt praxisbezogen vermittelt. Die Zahnärztekammern, die Universitäten und die wissenschaftlichen Gesellschaften sind hierbei mit ihren Fortbildungseinrichtungen umfassend tätig. Die Bundeszahnärztekammer hat dabei eine koordinierende Aufgabe.

Förderung des Selbstbestimmungsrechtes
und der Eigenverantwortlichkeit des Patenten,
Patientenrechte

Die BZÄK setzt sich für eine Verbesserung der Informationsangebote der Bürger/Patienten ein, damit sie sich über die Möglichkeiten der Zahnheilkunde im individuellen Versorgungsfall besser informieren können und damit das Beratungsgespräch in der vertrauensvollen Patient-Zahnarzt-Beziehung unterstützt wird. Die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes und die Eigenverantwortlichkeit des Patienten setzen den informierten Bürger voraus.

In den Patientenberatungsstellen, die in den letzten Jahren von allen Zahnärztekammern eingerichtet worden sind, erhalten die Patienten neutrale Beratung zu den verschiedensten Fragen der zahnärztlichen Behandlung und einer befundadäquaten Therapie. Die Patientenberatung der Zahnärztekammern wird von der Bevölkerung positiv aufgenommen. Zusammen mit den Zahnärztekammern wird die BZÄK die Patientenberatung weiter ausbauen und hierbei ggfs. mit anderen Organisationen, wie z.B. den Verbraucherschutzverbänden, zusammenarbeiten - ein Modell, das bereits in einigen Zahnärztekammern erfolgreich praktiziert wird. Die Arbeit der Patientenberatungsstellen soll entsprechend dokumentiert werden.

Die BZÄK bietet ihre Unterstützung bei der Erarbeitung einer Patienten-Charta an, in der der bestehende Rechtszustand zur Information der Patienten über deren wichtigsten Rechte zusammengefaßt wird. Das Ziel, Gesundheit zu erhalten, Krankheiten vorzubeugen, zu erkennen, zu lindern und zu heilen, erfordert gemeinsame Anstrengungen von Arzt und Patient. Der Patient muß sich aktiv am Behandlungsprozeß beteiligen und an der Sicherstellung des Behandlungserfolges mitwirken. Eine Patienten-Charta kann das Arzt-Patienten-Gespräch anregen, die Entscheidungen des Patienten und seine Motivation zur Mitwirkung unterstützen und damit zu einem erfolgreichen Patientenschutz beitragen.

Eine gute Patienteninformation und ärztliche Beratung im vertrauensvollen Gespräch mit dem Arzt über die Behandlung sind die beste Voraussetzung für eine gute Vorsorge, Diagnose, Behandlung und Nachsorge. Die individuelle Information und Beratung wird ergänzt durch eine neutrale Patientenberatung, die von den Zahnärztekammern angeboten wird. Ein gut ausgebautes, qualifiziertes Gutachterwesen und Schlichtungsstellen der Zahnärztekammern vervollständigen den Patientenschutz für eine umfassende, flächendeckende und neutrale Beratung im Bereich der Streitschlichtung.

Förderung von Arbeitsmarkt und Innovation

Der gesamte Bereich der zahnmedizinischen Versorgung, mit Zahnarztpraxen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Zahntechnischen Labors, Dentalindustrie und Dentalhandel, ist ein innovationsintensiver Hochtechnologie-Sektor mit ca. 420.000 hochqualifizierten Arbeitskräften in mittelständischen und freiberuflichen Unternehmen, darunter auch viele Frauen. Die Zahnarztpraxen, die im Durchschnitt 5 Mitarbeiter beschäftigen, haben mit einer Auszubildenden pro Praxis eine der höchsten - wenn nicht die höchste - Ausbildungsquote der gesamten Wirtschaft.

Der Dentalmarkt kann als Fortschritts- und Wachstumsbranche auf Dauer nur erhalten werden, wenn durch kostenadäquate Vergütungen die ständige Qualifizierung von Zahnarzt und Mitarbeitern sowie betriebswirtschaftliche Investitionen in eine moderne Praxisausstattung gewährleistet werden. Maßnahmen, die kostengerechte Vergütungen in Frage stellen, wie Plafondierungen, Pauschalierungen, Budgetierungen oder Degressionsregelungen stellen eine Gefährdung für Arbeits- und Ausbildungsplätze dar, Innovationen können in der Praxis nicht mehr umgesetzt werden, Qualitätsverlust ist zwangsläufig die Folge.

Das Gesundheitswesen darf von der Politik nicht in erster Linie als Kostenfaktor wahrgenommen werden, sondern als entscheidender Motor für Beschäftigung und Innovation.

Die BZÄK setzt sich dafür ein, daß die Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung der Zahnheilkunde zum Wohle der Gesamtbevölkerung erhalten bleiben und der gesamte zahnmedizinische Sektor seinen Beitrag zur gesellschaftspolitisch vordringlichen Arbeitsmarktpolitik leisten kann.

Neuordnung der Vergütungssysteme

Mit dem Ziel, eine Neuordnung der Vergütungssysteme vorzunehmen, hat die Bundesregierung eine grundsätzliche Fragestellung von großer Tragweite für alle Beteiligten im Gesundheitswesen angesprochen. Die Bundeszahnärztekammer fordert nachdrücklich, dieses Thema im Dialog und Konsens mit den Beteiligten zu erörtern. Hierfür muß eine angemessene Zeit zur Verfügung stehen. Nur so kann eine langfristige, zukunftsweisende Lösung erarbeitet werden.

Angestrebt wird zunächst eine umfassende Beschreibung der Zahnheilkunde mit einer neuen präventionsorientierten Systematik und Struktur. Aufgrund dieser neuen Systematik soll eine Neubewertung der zahnmedizinischen Leistungen vorgenommen werden, die sich an sachgerechten Kriterien orientiert sowie internationale Erfahrungen einbezieht.

Eine Vertragsgebührenordnung ist abzulehnen, weil sie den privatrechtlichen Rechtsbeziehungen widerspricht und die Erfahrungen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung mit einer vertraglichen Regelung zeigen, daß letzlich nicht die Beteiligten, sondern ein Schiedsamt entscheiden muß. Langfristig muß eine Lösung gefunden werden, bei der die Beteiligten ihre Angelegenheiten selbst regeln können. Die zahnärztlichen Leistungen sollten durch die Zahnärzteschaft selbst beschrieben werden. Die Bewertung sollte den nach über 11 Jahren vorhandenen Anpassungsbedarf an den Kostenanstieg und die wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigen. Für Ost und West sollten neun Jahre nach der Wiedervereinigung die gleichen Vergütungsbedingungen gelten. Die Bundeszahnärztekammer hat ein solches Vergütungssystem entwickelt, in dem die Einzelheiten näher beschrieben sind.

Verzahnung der Sozialschutzsysteme in Europa

Die BZÄK spricht sich gegen eine Harmonisierung der nationalen Gesundheitsversorgungssysteme in der Europäischen Union aus, um der unterschiedlichen historischen und kulturellen Entwicklung sowie der jeweiligen Finanzkraft der nationalen Systeme gerecht zu werden. Es muß aber dafür gesorgt werden, daß einerseits der gesetzlich versicherte Patient die Möglichkeit hat, in Europa den Arzt seines Vertrauens aufzusuchen, und andererseits der Arzt im Leistungswettbewerb mit Chancengleichheit jedem hilfesuchenden Patienten seine Dienste anbieten kann. Dies setzt eine bessere Verzahnung der nationalen Sozialschutzsysteme in Europa und eine Finanzierung von medizinischen Leistungen bei grenzüberschreitender Inanspruchnahme voraus. Auf nationaler Ebene ist erforderlich, daß die Chancengleichheit der Zahnärzte im europäischen Wettbewerb hergestellt wird. Die derzeitigen Zulassungsbeschränkungen und Budgetierungen müssen revidiert werden, da die Zahnärzte in den anderen EU-Mitglied-staaten diesen Restriktionen nicht unterliegen und von jedem Patienten ohne weiteres aufgesucht werden können.

Mit der Vollendung des Binnenmarktes in der europäischen Wirtschaftsverfassung muß auch das Sozialrecht diesem erweiterten Markt und Lebensraum folgen. Je weiter die nationalen Grenzen wirtschaftspolitisch an Bedeutung verlieren, desto weniger können auch bei garantierter Freizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit die Sozialversicherungen an nationalen Grenzen halt machen. Wirtschaftsrecht und Sozialrecht sind und waren schon immer eng miteinander verbunden.

Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes weist bereits deutlich in die Richtung, daß der Patient unabhängig von der Organisation und Finanzierung seines nationalen Krankenversicherungssystems einen Anspruch auf Kostenerstattung für eine Auslandsbehandlung hat.

Ein liberalisiertes europäisches Gesundheitswesen wird geprägt durch ein uneingeschränktes Wahlrecht des Patienten und eine Chancengleichheit unter den Leistungserbringern. Genausowenig wie die Leistungsinanspruchnahme auf nationale Grenzen beschränkt werden kann, genausowenig sind Einschränkungen auf bestimmte Gruppen von Leistungsserbringern im Sinne von Managed-Care-Modellen vertretbar.

Stand: 05.03.1999

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