Zu teuer - 70jährigem Arznei verweigert

Schweiz diskutiert über Zwei-Klassen-Medizin

Von Anne-B. Claesmann

BASEL/BERN (dpa) Sollen alte Patienten mit schlechten Heilungschancen keine teuren medizinischen Behandlungen mehr erhalten? Der Fall eines 70jährigen Mannes löste in der Schweiz heftige Diskussionen aus.

Aus Kostengründen soll ein Basler Krankenhaus dem Patienten die Behandlung mit dem äußerst teuren Blutgerinnungsmittel "Novo Seven" verweigert haben, meldete das Schweizer Radio DRS. Das Leben des 70jährigen sei schließlich mit einem preiswerten Mittel gerettet worden. Doch das Tabu der Rationalisierung lebensrettender medizinischer Maßnahmen ist gebrochen.

Anders als in Deutschland, wo Krankenkassen lebensrettende Mittel normalerweise bezahlen müssen, stehen in der Schweiz auch lebenserhaltende Medikamente wie "Novo Seven" nicht auf der Kassenliste. Kommt es also zu der 615 000 DM teuren Behandlung mit dem Blutgerinnungsmittel, geht dies zu Lasten der Klinik.

Die Entscheidung über den Einsatz bestimmter Medikate trifft in der Regel der behandelnde Arzt. Doch die Mediziner fühlen sich in der Rolle als "Herren über Leben und Tod" gar nicht wohl. "Wir brauchen endlich eine Regelung auf Bundesebene, die auch von der Bevölkerung getragen wird", sagt Reto Steiner von der Verbindung der Schweizer Ärzte.

Er betont, daß neben den Heilungschancen auch soziale Indikatoren wie Alter oder Familienstand berücksichtigt würden: "Wenn Sie zwei teure Eingriffe haben - bei einem zwölfjährigen und einem 72jährigen Patienten - und sie können aus Kostengründen nur einen vornehmen, dann werden Sie wohl den Jungen operieren."

Daß die Basler Klinik im Falle des 70jährigen nicht zulassen wollte, daß die Angehörigen die Behandlungskosten übernehmen, findet er richtig. Es könne nicht angehen, so der Mediziner, daß das Überleben eines Menschen in einem Land wie der Schweiz von seinem Geldbeutel abhänge.

Einen Preissturz bei lebenserhaltenden Medikamenten erwarten die Experten nicht. Da ein weiterer Anstieg der Krankenkassenbeiträge politisch kaum durchsetzbar erscheint, kommt man nach Ansicht der Schweizer Ärzteschaft um eine Rationierung von Leistungen langfristig nicht herum.

Rationalisierungsmaßnahmen und eine Negativliste wie in Deutschland, wo die Kassen nur sogenannte unwirtschaftliche Medikamente nicht bezahlen, halten die Eidgenossen angesichts knapper Mittel jedoch für nicht ausreichend.