Resolutionen der Mitgliederversammlung am 18. Juni 1997

Die Mitgliederversammlung hat folgende Beschlüsse nach intensiver Diskussion verabschiedet.
Der KZV - Vorstand erhält diese Beschlüsse ebenfalls mit der Bitte um Veröffentlichung im Rheinischen Zahnärzteblatt, womit aber nicht zu rechnen ist.


Einzelleistungsvergütung und keine Sozialisierung von Honorarverlusten

Zum Erhalt der Einzelleistungsvergütung und zur Abwehr eines floatenden Punktwerts fordert die Mitgliederversammlung von WZN einen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) auf der Basis des von 1993-1995 gültigen HVM ohne Schlupflöcher, die von wenigen zu Lasten aller ausgenutzt werden.

Dieser HVM muß folgende Kriterien erfüllen:

  1. Einen Verteilungsschlüssel zum Erhalt von Verteilungsspielräumen
  2. Einzelleistungsvergütung vor Mengenausweitung
  3. Punktwertanpassung entsprechend der
    Grundlohnsummenentwicklung

Bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mit Mehrheit angenommen


NOG 2: Der Weg in die Einheitsgebührenordnung

Die Fixierung des ZE-Honorars auf den 1,7fachen Satz der GOZ für 2 Jahre bedeutet eine Honorarfalle.

Damit ist der Weg in eine Einheitsgebührenordnung vorgezeichnet. Hierfür trägt der amtierende KZBV-Vorstand die Verantwortung.

Die Mitgliederversammlung von WZN fordert daher:

Klare vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen, wie der GOZ-Faktor nach Ablauf von 2 Jahren entsprechend gesetzlicher Honorarfindungskriterien verändert werden kann.

Einstimmig angenommen


Verwaltungskosten senken

Ab dem 1. Juli 1997 bzw. 1. Januar 1998 werden die KFO- und ZE-Leistungen nicht mehr über die KZV abgerechnet. Damit verringert sich das Abrechnungsvolumen um ca. die Hälfte.

Die Mitgliederversammlung von WZN fordert:

Verringerung der Verwaltungskosten entsprechend dem veränderten Abrechnungsvolumen für personelle und sächliche Aufwendungen.

Einstimmig angenommen