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Kammerhochmut kommt vor dem Fall

von Jürgen Pischel in DZW 26/00

Immer wenn es darum geht, dem Fortschritt Bahn zu brechen, dann müssen Zahnärzte Fakten setzen und können damit rechnen, dass die zuständige Kammer aus berufsrechtlichen Gründen Klage dagegen erheben wird. Das mit dem Fall befasste Gericht erweist sich dann meist eher als Motor für zeitgemäße Entwicklungen, als die im Gestern verharrenden Kammern. So war es dem Trierer "Internet-Zahnarzt" ergangen, der für Zahnärzte das Weitergaberecht von Praxisinformationen im Internet erstreiten musste, das den Ärzten von deren Bundesärztekammer (BÄK) auf Hauptversammlungsbeschlüsse hin längst geöffnet worden war.

Nun hat das OLG Köln einem schwerpunktmäßig implantologisch tätigen Zahnarzt bestätigt, dass er das Recht habe, diesen Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Praxisschild zu benennen. Darüber hatten wir schon berichtet. Aber nicht nur das steht nun in dem als Text vorliegenden Urteil mit seiner Begründung; das Gericht ist weiter gegangen. Es hat gleich auch noch einige Regelungen benannt - Nachweis entsprechender Fortbildung, tatsächliche Ausübung etc. -, auf deren Grundlage jeder Zahnarzt entscheiden kann, welchen Tätigkeitsschwerpunkt er zur Patienteninformation auf das Praxisschild schreiben möchte, solange er "wahre Angaben" macht. Das heißt, er muss die Voraussetzungen erfüllen, den Tätigkeitsschwerpunkt also auch ausüben. Den Kammern wurde gerichtlich untersagt, aus dem Berufsrecht heraus hier neue eigene Auflistungsgrenzen zu ziehen.

Dass es zu einem Urteil gegen die Zahnärztekammer Nordrhein kommen wird, war bei den meisten Fachjuristen längst klar, liegen doch sehr weitgehende Öffnungen bei Tätigkeitsschwerpunkten bei Ärzten durch BÄK-Beschlüsse vor. Vor allem aber hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bei Rechtsanwälten längst entsprechende Urteilsgrundlagen vorgegeben. So rechnet auch kaum jemand damit, dass eine Revision - sie ist aus grundsätzlichen Erwägungen vom OLG Köln zugelassen worden -, die von der ZÄK Nordrhein eingelegt werden wird, von Erfolg gekrönt sein könnte.

Warum dann dieser Schritt? Weil man, so die Aussage eines um die Präsidenten-Spitze in Nordrhein kämpfenden Vorstands - der Präsident muss wegen des Todes des bisherigen Amtsinhabers, der Vizepräsident wegen des Rücktritts von Dr. Ricken für ein Jahr neu gewählt werden -, mit der Revision weitere Zeit gewinnt, um jeden Kollegen, der einen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Praxisschild schreibt, berufsrechtlich weiterhin verfolgen zu können.

Hintergrund für diese Haltung? "Der Freie Verband will keinen Tätigkeitsschwerpunkt. Und wenn er auch kaum noch über seine Mandatare bestimmen kann, könnte das ein paar notwendige Stimmen für die Präsidentenwahl kosten", so die Vorstands-Aussage. Also nur kein Fortschritt, das könnte ja ein Amt kosten.

Welcher Geist in Kammervorständen vorherrscht, zeigt eine ganz andere Äußerung eines nordrheinischen Kammervorstandsmitglieds zum OLG-Urteil. Dort wird in einigen wenigen Nebensätzen unter anderem auch festgestellt, dass im vorliegenden Rechtsfall der Schriftzug "Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie" ja nicht allzu groß und dominant gestaltet worden sei und auch dies positiv zur Urteilsfindung beigetragen habe.

"Wie denn auch", so der nordrheinische Kammervorstand, "wir bestimmen ja im Berufsrecht, wie groß ein Schild sein darf, da sorgen wir schon, dass nicht mehr allzuviel draufpasst. Und künftig werden wir im Berufsrecht eben den Schriftgrad für Tätigkeitsschwerpunkt-Benennungen so klein machen, dass den Kollegen die Lust daran vergeht."

Auf welchem Stern leben solche Kammerspitzen eigentlich? Spezialisierungen und Tätigkeitsschwerpunkte fördern den Fortschritt in der Medizin und Zahnmedizin, und es zeigt sich zunehmend, dass Deutschland - denken wir nur an die Parodontologie - abgekoppelt wird von den hier weltweit positiven Entwicklungen. Wie kann man sich nur wochenlang in Kammersitzungen mit Praxisschild-Gestaltungen beschäftigen, wo für den Berufsstand so eklatant wichtige Themen wie die "Beschreibung einer modernen Zahnheilkunde" und deren Durchsetzung in den Erstattungssystemen der gesetzlichen wie privaten Versicherungen - anstelle eines rückschrittlichen Bemas und einer völlig unzulänglichen GOZ - anstehen? Oder eine Umsetzung der weltweit gültigen Regelungen einer "Evidence-based dentistry", wo wir noch ein Entwicklungsland sind - bis hin natürlich zu Spezialisierungen, weil nicht mehr jeder Zahnarzt alles leisten kann, aber natürlich alles für ihn offen bleiben soll.

Alles wichtige Bereiche, in denen seit Jahren nichts geschieht, weil eben stundenlang in den Kammervorstandssitzungen mit Lupe und Millimetermaß Praxisschilder und Schriftgrößen gestaltet und geprüft werden sollen, Internetauftritte gleichermaßen. Verständlich, dass sich immer mehr Zahnärzte von der Berufspolitik der Kammern abwenden, ihnen den Rücken bei Wahlen kehren, und Berufsverbände wie jener der Implantologen, die Mitgliederinteressen von heute und nicht Dogmen der Vergangenheit vertreten, großen Zulauf haben.

Selbst der Freie Verband will mit seinem Grundsatzbeschluss aus der letzten Erweiterten Bundesvorstandsitzung seinen Mandataren als vornehmlichste Aufgabe die Auflösung von KZVen und Kammern mit auf den Weg geben, diesen Anachronismus gibt es in Europa sowieso kaum irgendwo.

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