DZW 06/00

Allenfalls 10 bis 15 Prozent müssen in der Grundversorgung abgesichert sein

Für Selbstverantwortung in der zahnmedizinischen Versorgung ist Dr. Peter Müller-Boschung, Bern, eingetreten. Der Präsident der ERO [Regionale Organisation für Europa der Fédération Dentaire Internationale (FDI)] forderte bei einem Presse-Seminar des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) in Berlin, dass sich der Staat weitgehend zurückzieht.

Dr. Müller-Boschung nahm Bezug auf eine Resolution von ERO und FDI und erklärte:

  • Nur sehr, sehr selten komme ein Mensch mit minderwertigem Zahnmaterial - schlechten Zähnen - oder mit einer anderen schwerwiegenden Störung des Kausystem zur Welt.
  • Nur selten lösten allgemeine Erkrankungen Schäden am Kausystem aus.
  • Etwas häufiger seien Unfälle, die das Kausystem in Mitleidenschaft ziehen.

Diese drei Tatsachen gelten als wissenschaftlich gesichert und definiert. Zur Behandlung solcher Schäden sei ein sozialer Lastenausgleich vertretbar und sinnvoll, ja man könnte ihn sogar als angezeigt bezeichnen.

Dr. Müller-Boschung: "Alle anderen Schäden im Kausystem, insbesondere die Karies und die Zahnfleischerkrankungen, können mit - vor allem selbst durchgeführten - Prophylaxemaßnahmen verhindert werden. Diese Erkenntnisse heben die Zahnmedizin entscheidend ab von der übrigen Humanmedizin. In der Zahnmedizin lautet die politische Grundsatzfrage: Wie ist die Gesundheit des Kauorgans zu bewahren und in welcher Weise können die nicht vermeidbaren, schweren Erkrankungen, Geburtsgebrechen oder Traumata des Kausystems sozial getragen werden?"

Der Staat sollte die Grundversorgung mitgestalten

Die Verantwortungsteilung in der praktizierten Zahnmedizin zwischen Staat und Individuum könne, so Dr. Müller-Boschung, umgesetzt werden durch eine Aufgliederung der zahnmedizinischen Versorgung in Grundversorgung und Wahlversorgung. Die Grundversorgung dürfte dem sozialen Lastenausgleich, also staatlicher Mitgestaltung, unterliegen. Die Wahlversorgung jedoch gehörte in den staatsfreien, privatwirtschaftlichen Bereich des Wettbewerbs im Gesundheitswesen.

"Im Prinzip versuchen heute die meisten Nationen Europas, die Differenzierung der dentalen Versorgung zu realisieren. Jedes Land muss dabei seine eigenen Abgrenzungen und Definitionen erarbeiten. In Nord- und Westeuropa bedeutet dies meist einen Systemwechsel im dentalen Bereich des Gesundheitswesens, einen Systemwechsel in die richtige Richtung."

Großteil der zahnärztlichen Behandlungen ist Wahlbedarf

Dr. Müller-Boschung kritisierte, dass in Frankreich und Deutschland die aktuelle Entwicklung in die umgekehrte Richtung geht, zur Planwirtschaft im Gesundheitswesen.

"Die sozialistischen Regierungen versuchen etwas, was noch nie gelungen ist: das Rad der Geschichte zurück zu drehen. Die Zahnärzte kämpfen energisch dagegen, sind in beiden Ländern mit ihren Anliegen auf die Straße gegangen. Auch in der Wirtschaftspolitik greifen die Sozialdemokraten Frankreichs und Deutschlands in falscher Weise in die Speichen des Rads der Geschichte. Es ist vorauszusehen, dass sie mit diesem anachronistischen Rückfall die Probleme nicht lösen werden. Und es ist zu hoffen, dass es den Zahnärzten gelingt, auch die Bürger, ihre Patienten, von ihrer richtigen Politik zu überzeugen."

Die Erfahrungswerte aus der Schweiz, so Dr. Müller-Boschung, zeigten dagegen, dass in den Bereich der Grundversorgung, wie die Schweiz ihn versteht, etwa 10 bis 15 Prozent der zahnärztlichen Behandlungen fallen und das auch ausreiche.

Finanzmittel effizient einsetzen

Dr. Müller-Boschung: "Der Großteil aller zahnärztlichen Behandlungen kann mit gutem Gewissen als Wahlbedarf bezeichnet werden. In der Schweiz unterliegt er nicht dem staatlichen Kostenausgleich und Einfluss, sondern wird rein privatwirtschaftlich getragen. Der Großtest im dental-politischen Laboratorium der Schweiz hat drei weitere, wichtige Erkenntnisse gebracht.

  1. Wenn Grund- und Wahlversorgung richtig getrennt und konsequent zugeordnet werden, gewinnen sowohl die Zahnärzte als auch die Patienten an Freiheit und Unabhängigkeit.
  2. Bei der klaren und sozialpolitisch richtigen Unterscheidung in Grundversorgung und Wahlbehandlung entfaltet sich der Großteil der Zahnheilkunde im freien, transparenten und direkten Arzt-/Patientenverhältnis. Diese Transparenz und der freie Wettbewerb bieten Gewähr dafür, dass die verfügbaren Finanzmittel effizient eingesetzt und dass Missbräuche auf ein Minimum reduziert werden. Dies gilt sowohl für die Finanzmittel des Staates als auch für jene der Einzelpersonen.
  3. Damit ist auch gesagt, dass nur mit einer Aufgliederung der zahnmedizinischen Verantwortung und mit der damit entstehenden wettbewerblichen Situation der Anteil der staatlichen Gesundheitskosten für die Zahnmedizin niedrig gehalten werden kann."