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Wir Zahnärzte sind der festen Überzeugung, dass nur ein System, das beim Patienten Transparenz erzeugt und eine unmittelbare Kontrolle des Behandlers ermöglicht, Kostenbewusstsein im Leistungsgeschehen herstellt. Die systembedingte Überbürokratisierung des anonymen Sachleistungssystems unter Korrumpierung aller Beteiligten muss beseitigt werden. Wir setzen daher auf das Prinzip der Kostenerstattung. Wir Zahnärzte halten es für erforderlich, dass man sich dabei im Sinne der Eigenverantwortung ernsthafte Gedanken macht, welche Teile der zahnärztlichen Behandlung
Diese drei Parameter lassen sich im Übrigen auch mit Hilfe der Kostenerstattung lösen:
Wie das funktionieren kann, soll beispielhaft an der Füllungstherapie, bei der Wurzelfüllung und bei den Zahnerhaltungsmaßnahmen dargestellt werden. Man könnte hier aufgrund des Vermeidbarkeitsprinzips von Zahnerkrankungen und der subsidiären Präventionspflicht des Patienten einen altersbegrenzten Bereich schaffen mit hundertprozentiger Kostenerstattung. Alle Prophylaxeleistungen und präventionsorientierten Behandlungsleistungen werden der jungen Generation bei voller Kostenerstattung zur Verfügung gestellt. Der Leistungskatalog für diesen Bereich würde gegenüber der heutigen Situation ausgedehnt, viele moderne Methoden würden zusätzlich angeboten. Die 20 Prozent der Kinder, die aus sozial schwächeren Schichten kommen und 80 Prozent des Kariesrisikos tragen, könnten so besser erfasst und in Prophylaxemaßnahmen und Behandlungsmaßnahmen ohne Zuzahlung integriert werden. AltersgrenzeUm diesen Bereich finanzierbar zu halten, plädiere ich für eine altersabhängige versicherungstechnische Grenze, die den Vertragsleistungsbereich vom Wahlleistungsbereich trennt, da wir alle an dem Versuch, das fachlich- zahnmedizinisch Notwendige im Sinne einer Grund- beziehungsweise Vertragsversorgung für diesen Bereich zu beschreiben, hoffnungslos scheitern werden. Eine solche Altersgrenze gibt es schon seit Jahren in der Kieferorthopädie. Dort wird der Anspruch auf Leistungen auf das 18. Lebensjahr begrenzt, obwohl ein 19-Jähriger bei einer bestehenden Gebissanomalie genau so behandlungsbedürftig und behandlungsfähig ist wie ein 18-Jähriger. Weil bedürftige Jugendliche durch dieses Modell rechtzeitig einer kostengünstigeren und durch ihren präventiven Charakter dauerhaften Vertragsbehandlung zugeführt werden können, ist es zu rechtfertigen, Spätbehandlungen, die weitaus aufwändiger und teurer sind, nach einer bestimmten Altersgrenze nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Dass dies machbar ist, belegen die epidemiologische Daten zur Mundgesundheit in Deutschland. Die Mundgesundheit hat sich ständig verbessert. Dies spricht für unsere Konzepte. Für richtig halte ich in diesem Zusammenhang auch das derzeitige Erstattungssystem in der Kieferorthopädie mit einer Erstattung von 80 Prozent und einem Einbehalt von 20 Prozent. Dieser Einbehalt wird erst ausbezahlt, wenn der Patient seine Mitwirkung am Behandlungsende unter Beweis gestellt hat. Versicherungstechnische Grenzen haben aufgrund ihrer Eindeutigkeit zudem den Charme, dass weder Kassen noch Zahnärzte noch Patienten sie unterlaufen können. Für Leistungen, die jenseits solcher Grenzen erbracht werden, empfiehlt es sich erneut, über ein Finanzierungssystem, bestehend aus Eigen- und Mischfinanzierung, kombiniert mit Festzuschüssen, nachzudenken. Ein klassischer Bereich, auf den dieses System ebenfalls angewendet werden kann, ist die Zahnbett- beziehungsweise Parodontosebehandlung, bei der der Heilerfolg nahezu ausschließlich - bis auf wenige Ausnahmen - durch die Mitarbeit des Patienten bedingt ist. Wissenschaftlich zeichnet es sich ab, dass vielleicht schon in naher Zukunft in diesem Bereich das Vermeidbarkeitsprinzip durch eine einfache Blutuntersuchung verifiziert werden kann. Wir wissen dann eindeutig, wer Risikopatient ist oder nicht. Patienten, die die Erkrankung durch einfache, präventive Maßnahmen nahezu vermeiden können, müssen versicherungstechnisch anders behandelt werden als solche, die ein unvermeidbares Gesundheitsrisiko in sich tragen. Ein solch eindeutiger medizinischer Parameter würde sich deshalb ebenfalls als eine versicherungstechnische Grenze mit unterschiedlichen Zuschüssen rechtfertigen lassen. Freiheit in der Honorargestaltung und KostenerstattungDie Zahnbettbehandlungen selbst sind in ihrer Schwierigkeit so unterschiedlich, dass eine Mischkalkulation des Leistungsgeschehens mit einer einfachen Komplexgebühr - wie heute praktiziert - nicht mehr möglich ist. Der Zahnarzt braucht gerade in diesem - genau so wie in jedem anderen - Fachbereich Freiheit in der Honorargestaltung, verbunden mit Kostenerstattung, um der individuellen Schwierigkeit der Behandlung und dem Anspruch des Patienten nach Leistungstransparenz gerecht werden zu können. Die Budget- und Kostendämpfungspolitik der vergangenen Jahre und Jahrzehnte sowie das anonyme Sachleistungssystem haben es geschafft, dass wir uns bei der Parodontosebehandlung in einem GKV-Vertrag aus dem Jahre 1965 bewegen. Dessen Inhalte sind wissenschaftlich und gesundheitspolitisch dermaßen überholt, dass seine korrekte Anwendung der Bevölkerung mehr schaden als nützen würde. Er zwingt den Zahnarzt zu einem Drahtseilakt zwischen richtiger Behandlung, notwendiger Honorierung und ständiger Gefahr der Falschabrechnung.
Zu unserem Konzept in diesem Bereich unseres Fachs gehört auch, dass der Festzuschuss - wie schon bei der Kieferorthopädie - nicht in voller Höhe ausgezahlt wird. Zunächst empfehlen wir eine Teilauszahlung, der restliche Betrag wird erst dann geleistet, wenn der Patient die von der Wissenschaft geforderte Nachsorge ernst nimmt und damit seinen Beitrag zum Heilerfolg leistet.
Im Bereich Zahnersatz ist das Festzuschuss-Modell mit der Aussicht auf Freiheit in der Vergütung im Jahre 1998 unter der CDU/CSU- und F.D.P.-Regierung eingeführt und ausprobiert worden, leider mit den bekannten, - und auf ganz Deutschland bezogen - weitgehend unnötigen Aufgeregtheiten und der Verunsicherung der Bevölkerung. Ich möchte deshalb hier nachdrücklich dafür werben, einen neuen Anlauf zu unternehmen.
Die Zahnärzteschaft hat ein Konzept, das über den Tag hinaus weist und unter Vermeidung
all des gewachsenen und geplanten bürokratischen Reglementierungsunsinns unser Gemeinwesen in unserem Bereich wieder handlungsfähig, verantwortungsfähig und kostengerecht machen könnte.
Wir wollen die Zahnheilkunde modern gestalten und damit die Gesetzliche Krankenversicherung mit freiberuflich tätigen Zahnärzten, die dieses Attribut rechtfertigen, weiterentwickeln zu einem effizienten, bezahlbaren und zukunftssicheren System. Dabei wollen wir aber auch den mündigen Bürger nicht aus einer für ihn zumutbaren Eigenverantwortung entlassen.
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