Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziales
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Die Finanzdaten des 1.-3 Quartals sind günstiger als nach den Defiziten des 1. Halbjahres erwartet werden konnte. Die aktuelle Finanzlage der Krankenkassen und die Ausgabenbegrenzung des Vorschaltgesetzes ermöglichen stabile Beiträge im kommenden Jahr. Damit sind gute Voraussetzungen geschaffen, daß 1999 die geplante Strukturreform ohne Finanzdruck vorbereitet werden kann. Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1.- 3. Quartal 1998 nur noch ein Defizit von rd. -0,9 Mrd. DM (GKV-West -0,6 Mrd. DM / GKV-Ost -0,3 Mrd. DM) erzielt. Das Defizit des 1. Halbjahres 1998 von -1,9 Mrd. DM (rd. -1,5 Mrd. DM GKV-West / rd. -0,4 Mrd. DM GKV-Ost) konnte damit in den Monaten Juli bis September um rd. 1 Mrd. DM reduziert werden. Unter Berücksichtigung der Einmalzahlungen des 4. Quartals kann die GKV im gesamten Jahr 1998 - bei einem Ausgabenvolumen von rd. 250 Mrd.DM - vermutlich mit einem Überschuß von rd. 2 Mrd.DM rechnen. Die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sind in den ersten neun Monaten dieses Jahres je Mitglied im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum im Bundesdurchschnitt um rd. 1,1 % gestiegen; in der GKV-West gab es einen Anstieg von 1,4 % in der GKV-Ost noch einen leichten Rückgang von rd. -0,1 %. Demgegenüber betrug der bundesdurchschnittliche Anstieg bei den beitragspflichtigen Einnahmen 1,6 %. Bei einem Zuwachs von rd. 1,9 % in der GKV-West gab es in der GKV-Ost noch einen leichten Rückgang von -0,3 %. In den wichtigsten Leistungsbereichen gab es im 1.- 3. Quartal 1998 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum folgende Veränderungsraten je Mitglied (in %):
Eine wesentliche Ursache für die günstigere Finanzentwicklung liegt in den massiven Ausgabenrückgängen beim Zahnersatz. Dies ist die Folge einer Verunsicherung der Versicherten durch überhöhte Zahnarztrechnungen, die die alte Bundesregierung ermöglicht hatte. Außerdem hat ein Beitragssatzniveau, das um knapp 0,1 Prozentpunkte über dem Vorjahresniveau lag, ein leichter Aufwärtstrend bei der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Versicherten sowie eine gewisse Abflachung der bislang sehr hohen Steigerungsraten im Krankenhausbereich und bei konservierender Zahnbehandlung zu dem günstigeren Finanzsaldo beigetragen. Auf der anderen Seite verdeutlichen die sprunghaften Ausgabenzuwächse bei Arzneimitteln zur Jahresmitte die Notwendigkeit einer wirksamen Ausgabenbegrenzung in diesem Bereich. Auch ein leichter Überschuß im Jahr 1998 verschafft den Krankenkassen keineswegs ein so komfortables Finanzpolster, daß diese ohne ausgabenbegrenzende Regelungen im Jahr 1999 nicht ins Defizit rutschen. Bereits Ausgabensteigerungen die nur um 1 Prozentpunkt oberhalb des Grundlohnanstiegs liegen, bedeuten für die Krankenkassen eine Finanzierungslücke von rd. 2,5 Mrd.DM. Dies zeigt, wie schnell die GKV ohne die Ausgabenbegrenzung des Vorschaltgesetzes wieder von den schwarzen in die roten Zahlen rutschen könnte. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die GKV-West Ende 1998 mit voraussichtlichen Finanzreserven in einer Größenordnung von rd. 9 Mrd.DM (ca. 0,5 Monatsausgaben) insgesamt zwar wieder über ausreichende Finanzreserven verfügt; die neuen Länder aber nach wie vor Altschulden von rd. 1 Mrd.DM (ca. 0,2 bis 0,3 Monatsausgaben) abtragen müssen. Dabei werden durch das GKV-Finanzstärkungsgesetz und dem damit verbundenen gesamtdeutschen Grundlohnausgleich im Jahr 1999 erstmals erhebliche Finanzmittel zur notwendigen Konsolidierung der Ost-Kassen von West nach Ost fließen. |