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Honorarverteilungsmaßstab 1999

Die KZV-Nordrhein hat in einer außerordentlichen Vertreterversammlung am 19. Dezember 1998 einen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) für das Jahr 1999 beschlossen.

Im Vorfeld hatte WZN detaillierte Modelle für einen HVM erarbeitet und diese auch mit dem KZV-Vorstand diskutiert. Der KZV-Vorstand hat trotz aller berechtigten Bedenken sein Modell in der Abstimmung durchgebracht.

Der für das Jahr 1999 beschlossene HVM gliedert sich in zwei unterschiedlich behandelte Bereiche: konservierend-chirurgische Leistung, also alle Leistungen, die über die Chipkarte abgerechnet werden, und ein zweiter Pool mit den Leistungen ZE, PAR, KFO und KG/KB.

Konservierend-chirurgische Leistungen (FALK-Modell)

Dieses Modell entspricht dem HVM, der in den Jahren 1994/95 gültig war. Quartalsweise wird die Punktzahl errechnet und den Praxen bekanntgegeben, die maximal als Fallschnitt honoriert wird. Der aktuelle Wert beträgt 77 Punkte je Fall.

Es gibt Sonderregelungen mit höheren Punktzahlen für

  • Anfänger (max. 8 Quartale, max. 400 Fälle/Quartal),
  • MKG-Fachärzte,
  • Oralchirurgen.

WZN kritisiert an diesem Modell insbesondere die fehlende Verteilungsgerechtigkeit. Ein von uns erarbeitetes Stufenmodell sah vor, daß Praxen mit niedrigen Fallzahlen höhere Punktzahlen je Fall abrechnen können, als Praxen mit hohen Fallzahlen. Hiermit wären die Besonderheiten unterschiedlicher Praxiskonzepte gerechter berücksichtigt worden. Weiter besteht die Gefahr, daß durch Steigerung der Fallzahl die zugeteilte Punktzahl je Fall in den Folgequartalen gesenkt werden muß. Durch dieses "versteckte Floaten" wird die wirtschaftliche Grundlage der kleinen Praxen weiter verschlechtert.

PAR, KG/KB, ZE, KFO (PIG-Modell)

Für die Abrechnung der Leistungsbereiche PAR, KG/KB, ZE und KFO hat der Vorstand ein kompliziertes HVM-Modell entwickelt. In diesem Modell wird eine praxisindividuelle Obergrenze (PIG) vorgegeben, die sich aus den in der Vergangenheit realisierten Umsätzen errechnet. Berechnungsgrunglage je Vertragszahnarzt ist die Summe folgender über die KZV Nordrhein abgerechneter tatsächlicher Vergütungen (in DM):

  • Abrechnungssumme der Par-Monatsabrechnungen in den Monaten Januar bis Dezember 1998 (inkl. Material- und Laboratoriumskosten),

  • Abrechnungssumme der Monatsabrechnungen für Kieferbruch und Kiefergelenkserkrankungen in den Monaten Januar bis Dezember 1998 (inkl. Material- und Laboratoriumskosten),

  • Summe der über die KZV Nordrhein in den Monaten Januar bis Dezember 1997 abgerechneten Kassenzuschüsse für Honorar (ohne Mat.- und Lab.-Kosten) aus Zahnersatzbehandlungen,

  • verdoppelte Summe der über die KZV Nordrhein in den Quartalen I/97 und II/97 abgerechneten Kassenanteile für Honorar aus kieferorthopädischer Behandlung einschließlich Begleitleistungen (ohne IP-Leistungen und ohne Mat.- und Lab.-Kosten).

Der Vorstand der KZV Nordrhein bestimmt zu Beginn des Jahres die zu erwartende vorläufige Obergrenze für die Summe der an die Vertragszahnärzte zu verteilenden Vergütungen. Um die gegenüber den Abrechnungssummen der Bezugsjahre verringerte Obergrenze (Absenkung ZE/KFO-Budget etc.) einhalten zu können, werden die je Vertragszahnarzt bestimmten Bemessungsgrundlagen abgesenkt. Hierzu wird ein prozentualer Abschlag festgelegt, der quartalsweise angepaßt und dem Vertragszahnarzt mitgeteilt wird.

Zur Bestimmung der praxisindividuellen Obergrenze (PIG) wird ein weiterer gestaffelter Abschlag je Überschreitungsstufe wie folgt vorgenommen:

Überschreitung
des reduzierten Mittelwertes um
Minderung
0 - 20%0 %
> 20 - 50%15%
> 50 - 100%30%
> 100 %45%

Über der so ermittelten praxisindividuellen Obergrenze zahlt die KZV kein Honorar für erbrachte Leistungen.

Der PIG-Mittelwert beträgt derzeit 105.253 DM. Im Quartal I/99 betrug der Abschlag 12,3 %, im Quartal II/99 wird kein Abschlag in Abrechnung gebracht.

Für das Quartal I/99 gilt: Praxen mit einem über die KZV abgerechneten ZE-Honoraranteil bis zu 110.768,25 DM (abgesenkter Mittelwert + 20 %) bleiben von prozentualen Abschlägen frei. Praxen, die unter dem genannten abgesenkten Mittelwert von 92.306,88 DM liegen, können sich unabhängig von ihren Umsätzen in den Vorjahren bis zu diesem Mittelwert entwickeln.

Für das Quartal II/99 gelten diese Zahlen dann basierend auf dem Mittelwert von 105.253 DM.

Die Kritik von WZN an diesem Modell bezieht sich unter anderem darauf, daß auch hier wie beim FALK-Modell keine Verteilungsgerechtigkeit besteht. Einmal erwirtschaftete Umsatzgrößen werden zementiert ("Erbhofmodell"). Nicht berücksichtigt werden persönliche Umstände (z.B. Abwesenheit wegen Krankheit, Schwangerschaft), die das Abrechnungsvolumen in 1999 gegenüber den Vorjahren verändert.

Wenn Sie den Honorarverteilungsmaßstab in vollem Wortlaut lesen möchten, dann klicken Sie hier.

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