Globudent - Skandal
Wie sehen die rechtlichen Konsequenzen für den Zahnarzt aus?
Wie sollten sich Betroffene verhalten?
von RA Dr. Detlef Gurgel
aus aktuellem Anlass
Nach der Frontal21 Sendung vom 19.11.2002 und der mittlerweile presseübergreifenden Titulierung zum "größten Abrechnungsbetrug mit Zahnersatz" fragen sich Kollegen, die Zahnersatz von der Firma Globudent bezogen haben, was auf sie zukommt, und ob und wie sie sich gegen die erhobenen Vorwürfe wehren können. Anfragen an unsere Kanzlei zeigen die derzeitige Verunsicherung. Dies gibt Anlass zu folgenden generellen Hinweisen:
Schon wegen der politischen Brisanz und des Druckes von Seiten der Krankenkassen werden die Staatsanwaltschaften sämtlichen Hinweisen nachgehen. Dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kollege, der Zahnersatz bei der Firma Globudent bezogen hat, in die Ermittlungen nicht einbezogen wird, gering ist.
Neben den Ermittlungen der Staatsanwaltschaften in Wuppertal, Duisburg, Mülheim, Essen usw. gibt es bundesweit, so z.B. in Baden-Württemberg bereits die Ankündigung, dass die KZVen entsprechenden Verdachtsmomenten nachgehen wollen. Die ersten Ergebnisse in Westfalen-Lippe, die vom Pressesprecher der KZV WL, Herrn Dr. Branding, bekannt gegeben wurden, belegen zumindest, dass die dort gefundenen Rechnungen wohl allesamt unter den BEL-Höchstpreisen liegen. Es fragt sich deshalb, in welche Richtungen sich eigentlich die Vorwürfe entwickeln könnten:
Zunächst wird behauptet, dass minderwertiger Zahnersatz, der nicht deutschen Anforderungen genügen würde angeboten worden sei. Bekannt ist, dass Globudent Konformitätsbescheinigungen für den Zahnersatz ausgestellt hat. Nach Ansicht von Zahnärzten, die Zahnersatz der Fa. Globudent verwendet haben, hat es in den letzten Jahren keine Qualitätsprobleme gegeben. Es ist also fraglich, ob dieser Vorwurf haltbar ist. Inwieweit den Zahnarzt in Anbetracht der Konformitätsbescheinigungen eine eigene Verantwortlichkeit trifft, wäre im Einzelfall zu klären.
Sofern der Vorwurf erhoben wird, minderwertigerer Zahnersatz sei zu Höchstpreisen veräußert worden, ist dies eine Frage der Preiskalkulation durch Globudent bzw. ein generelles Problem der Qualität ausländischen Zahnersatzes. Inwieweit eine Beeinflussung seitens von Zahnärzten vorgelegen haben könnte, wäre ebenfalls im Einzelfall zu klären.
Soweit der Vorwurf im Raum steht, an Zahnärzte seien Rückvergütungen geflossen, ist dies straf-, zivil- und vertragsarztrechtlich von erheblichem Belang. Das Problem ist komplex und dürfte mittlerweile im Rahmen der Herzklappenverfahren hinreichend bekannt sein. Derzeit ist nicht ersichtlich, ob nur in Einzelfällen Rückvergütungen geflossen sind. Die bisherigen Berichte scheinen dafür zu sprechen, obgleich noch keine abschließenden Ermittlungsergebnisse vorliegen.
Zudem kommt der Vorwurf der Steuerhinterziehung (Schwarzgeld) in Betracht, wenn evtl. Einnahmen nicht dem Finanzamt erklärt wurden, was wahrscheinlich sein dürfte.
Was kommt auf Betroffene zu? Was ist zu tun?
Zunächst ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Durchsuchung der Praxis und der Beschlagnahme aller relevanten Behandlungs- und Abrechnungsunterlagen zu rechnen.
Wenn der Staatsanwalt beginnt, Behandlungsunterlagen zu suchen und zu verpacken, und einen Teil der EDV mitnimmt, ist dies insbesondere bei vollem Behandlungszimmer eine unangenehme Maßnahme, die oftmals ihren psychologischen Effekt nicht verfehlt. Es heißt dann Ruhe bewahren und sofort den Anwalt informieren, der die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung prüfen und überwachen kann. Meist ist der Praxisinhaber dann schon beruhigt. Er wird auch dafür sorgen, dass die beschlagnahmten Unterlagen, die in der Regel dringend für die Behandlung und Abrechnung benötigt werden, möglichst umgehend im Original oder als Kopien dem Zahnarzt wieder zur Verfügung stehen.
Das nachfolgende Verfahren kann neben dem Strafverfahren (z.B. wegen Betruges, Vorteilsannahme, Geldwäsche und Steuerhinterziehung) weitere schwerwiegende zivilrechtliche und berufliche Konsequenzen haben. Als solche kommen u.a.
- Zulassungsentziehungsverfahren
- Die Anordnung des Ruhens der Approbation bei Verdacht einer Straftat
- Die Approbationsentziehung
- Berufsgerichtliche Verfahren
- Disziplinarverfahren
- Schadensersatzforderungen im Sozialgerichts- / Zivil-verfahren
- Verfahren wegen mangelhafter Prothetik (Feststellung eines sonstigen Schadens)
in Betracht. Dies wird oftmals nicht hinreichend beachtet!
Es kommt deshalb maßgeblich darauf an, dem betroffenen Praxisinhaber frühzeitig zu helfen, indem der Sachverhalt vollständig rechtlich aufbereitet und die Erfolgsaussichten eingeschätzt werden. Die Verfahren sind entsprechen zu koordinieren. Es nützt wenig, wenn man das Strafverfahren ggf. zur Einstellung bringt, jedoch am Ende die Zulassungsentziehung das Ende der beruflichen Karriere bedeutet.
Betroffenen Kollegen sei deshalb geraten, sich umgehend und vorbeugend zu informieren und beraten zu lassen. Entweder können Bedenken bezüglich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und vertragsärztlicher Verstöße frühzeitig ausgeräumt werden oder es können zumindest schadensbegrenzende Maßnahmen ergriffen werden.
Dr. Detlef Gurgel
|