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Die neue Bundesregierung ist einer sozial gerechten Gesundheitspolitik verpflichtet, die auf dem Solidar- und Sachleistungsprinzip beruht. Dazu gehört eine paritätisch finanzierte Krankenversicherung. Die neue Bundesregierung wird dafür sorgen, daß Gesundheit für alle bezahlbar bleibt und jeder den gleichen Anspruch auf eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung hat. Gesundheitsförderung, Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation erhalten einen hohen Rang, das Instrument der Selbsthilfe wird gestärkt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vor Gesundheitsgefahren geschützt werden. Darum wird die neue Bundesregierung den umfassenden vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutz stärken. Die Verbraucherberatung wird verbessert. Ziel der neuen Bundesregierung ist es, den Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge zu stoppen und die Beiträge dauerhaft zu stabilisieren. Dazu werden wir in einem ersten Schritt noch 1998 ein Vorschaltgesetz verabschieden. Eckpunkte dieses Gesetzes sind:
Im Vorschaltgesetz wird die neue Bundesregierung darüber hinaus ab 1.1.1999 chronisch Kranke und ältere Patienten von Arzneimittelzuzahlungen entlasten sowie Regelungen, die höhere oder neue Zuzahlungen der Patienten vorsehen, aufheben. Das Vorschaltgesetz schafft die Voraussetzungen zur Durchführung einer Strukturreform zum 1.1.2000, die für mehr Wettbewerb um Qualität, Wirtschaftlichkeit und effizientere Versorgungsstrukturen sorgen soll. Das Krankenhaus-Notopfer, DM 20,- pro Versicherten, wird ausgesetzt, mit der Zielrichtung, zu einer einvernehmlichen Lösung mit den Krankenkassen ohne Beitragssatzerhöhung zu kommen. Um die Qualität der Versorgung zu verbessern und die Kosten zu senken, wird die neue Bundesregierung Regelungen einführen, um medizinisch fragwürdige Leistungen und Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen zu streichen. Zu den notwendigen Strukturreformen zählen darüber hinaus:
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