Ein neuer Versuch des FVDZ, Berufspolitikern Zügel anzulegen:
Kammern und KZVen sollen keine Serviceleistungen anbieten dürfen

DZW 26/00

Seit Jahren scheitert der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) daran, dass von ihm für Körperschaftswahlen aufgestellte Berufspolitiker, zum Beispiel Vorsitzende der Kammern oder Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen), einmal ins Amt gewählt, danach eine andere Politik machen, als sie in Beschlüssen des FVDZ manifestiert ist.

Schon unter früheren Vorsitzenden, so auch dem Vorgänger des heutigen ersten FV-Manns, Dr. Wilfried Beckmann, dem Münchner Dr. Ralf Gutmann, wurde mit sofortigen Ausschlussandrohungen versucht, Mitglieder des FVDZ, die über den Verband in Spitzenämter gelangten, auf die widerspruchslose Umsetzung von Grundsatzbeschlüssen zu verpflichten.

Nun hat der Erweiterte Bundesvorstand des FVDZ - bestehend aus dem Bundesvorstand und allen Landesvorsitzenden beziehungsweise deren Stellvertretern - eine neuerliche Verpflichtung für Körperschaftsvertreter aus dem FVDZ beschlossen, dass sie "für die berufspolitischen Grundsätze und Beschlüsse der Hauptversammlung des Verbands eintreten" müssen. Konkret will die FV-Führung die KZV-Vorsitzenden und Kammerpräsidenten auch zwingen, dass sie - so wörtlich im Beschluss -, "für eine Beschränkung der Arbeit von Kammern und KZVen auf ihren gesetzlich festgelegten Kernbereich eintreten und deren Kompetenzen nicht überschreiten, unter anderem keine darüber hinausgehenden Serviceleistungen entwickeln und anbieten".

Weiter heißt es: "Körperschaften dürfen nicht zum Selbstzweck werden. Endziel muss eine Zahnheilkunde sein, die frei ist von den Zwängen der Gesetzlichen Krankenversicherung und auf körperschaftliche Organisationsformen verzichten kann." Dieser Beschluss würde auf das Hinwirken auf die Selbstauflösung von KZVen und Kammern hinauslaufen, was keinesfalls als realistisch anzusehen ist.

Außerdem heißt es in dem Beschluss des Erweiterten Bundesvorstands des FVDZ, dass die in Kammer- und KZV-Ämtern tätigen Spitzenpolitiker aus dem Freien Verband die "berufspolitische Meinungsführerschaft des FVDZ auch in der internationalen Arbeit anzuerkennen haben und für Sitz und Stimme des Verbands in internationalen Gremien einzutreten haben".

Hintergründe für diese Beschlüsse sind darin zu sehen, dass einzelne Kammern, zum Beispiel Bayern, Zahnärzten ein breites Dienstleistungsangebot von Versicherungsverträgen bis hin zu kostenlosen Internet-Anschlüssen anbieten wollen. "Da dem Freien Verband aber die Mitglieder in Scharen davonlaufen, hofft er", so ein bayerisches Kammervorstandsmitglied zu den FV-Beschlüssen, "selbst mit Serviceleistungen wie billigerem Autokauf, günstigeren Kreditkarten oder über die von KZVen und der APO-Bank subventionierten Internet-Aktivitäten im deutschen Gesundheitsnetz (DGN) Mitglieder zu halten oder neue zu finden". Die Basis des FVDZ, so der bayerische Kammerrepräsentant, sei aufgrund seiner Berufspolitik so klein geworden, dass die Drei-Säulen-Theorie eine reine Illusion sei, der Veband keinen Anspruch mehr habe, als gleichberechtigter Partner mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) aufzutreten".

Daraus ergebe sich auch, so heißt es aus Bayerns Kammer, dass der FVDZ keinen Anspruch mehr darauf erheben könne, über die BZÄK oder KZBV in internationalen Gremien einen deutschen Sitz, den er eigenbeständig besetzen könne, zu erhalten. Den Vollzug der Drei-Säulen-Theorie haben aber auch bereits andere Kammerpräsidenten als für die BZÄK nicht mehr sinnvoll angesehen, da man nicht immer automatisch, so heißt es dort, "in ein FV/KZBV-Fahrwasser hineingezogen werden möchte".