Paragraph 2, Absatz 1 SGB V

oder: Über die selektive Wahrnehmung eines Gesetzes

Dr. Werner Fuchs, Krefeld

Vor einigen Jahren diskutierte ich mit dem damaligen gesundheitspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rudolf Dressler, über das Thema Weiterentwicklung des Gesundheitswesens und zitierte den Paragraphen 2 Absatz 1 SGB V. Die lapidare Antwort lautete: "Wenn wir uns alle Gesetze halten würden, die wir einmal beschlossen haben..." Die Antwort ist Programm der Gesundheitspolitik, und zwar ohne Ansehen der Partei.

Zitiere ich die Vorschrift in Kollegen- oder Berufsfunktionärskreisen, dann erhalte ich nicht einmal eine solche Antwort. Offenbar ist man viel zu erschrocken darüber, daß das Gesetz implizit den Ausstieg der Zahnärzte aus dem System beinhaltet oder zumindest die Option eröffnet.

Es ist heute wissenschaftlich unstreitig, daß Karies und Parodontose sowie deren Folgeerkrankungen vermeidbar sind und also in die Eigenverantwortung des Patienten gehören. Aber so, wie sich Politiker nicht für die Gesetze einsetzen, die sie beschließen, so negieren Zahnärzte wissenschaftliche Erkenntnisse in der Berufspolitik, die sie in der Praxis so vehement vertreten.

Unheilige Allianz der Politik und Berufspolitik gegen den freien Markt

So erstaunt es nicht, daß der Paragraph 2,1 SGB V geflissentlich aus dem Bewußtsein eliminiert wird und das SGB V erst mit Seite 2 beginnt für Berufs- und Gesundheitspolitiker zu existieren. Zudem besteht eine unheilige Allianz zwischen der zahnärztlichen Standespolitik und den Ideologen in den politischen Parteien. Beide kämpfen - jeder auf seine Weise und unter subtiler Täuschung der eigenen Klientel - für den Status präsens. Die einen befriedigen scheinbar ihre Wähler, die in der Gesundheitspolitik den Garanten für den "kleinen Mann" und dessen Geldbörse sehen; die anderen perfektionieren in wochenlangen Diskussionen und nicht enden wollenden Vertreterversammlungen den HVM - und mit erstaunlichem Engagement ihre Abrechnungsprogramme. In Konsequenz scheuen Beide den freien Markt wie der Teufel das Weihwasser.

Trotz aller apokalyptischen Prognosen lebt es sich gut im System. Das Drittel mit einem Gewinn vor Steuern unter 50.000 € schweigt, die übrige Basis arrangiert sich und die Funktionäre tagen trotz Bankrotts ( KZBV ) in Luxushotels.

Verlogen ist aber auch jedweder Anspruch einer patientenorientierten zahnärztlichen Versorgung. Nicht die Förderung und Unterstützung der Eigenverantwortung ist das Thema, sondern der Reparaturbetrieb in allen Varianten und mit aller technischen Raffinesse, die die Industrie hergibt, sei sie auch noch so überflüssig.

Diese unselige Allianz zwischen zahnärztlichen Funktionären auf der einen und ideologisch verbogenen Gesundheitspolitikern auf der anderen Seite macht jeden Versuch, das System dem wissenschaftlichen Standard anzupassen, a priori unmöglich. Daraus erwächst in manch frustriertem Praktiker der absurde Gedanke, daß das System erst vor die Wand gesetzt werden müsse, damit dann der Sachverstand siegt. Welche Naivität und welch grob fahrlässiges Unterschätzen der Allianz.

Gang in die innere Emigration

Dem System wird zwar immer Kachexie nachgesagt und das Totenglöcklein geläutet, aber genau das garantiert ihm das Überleben, da es letztlich nie so schlimm kommt, wie prognostiziert. Totgesagte leben eben länger.

Was bleibt, ist der Gang in die innere Emigration. Veranstaltungen werden nicht einmal mehr dann besucht, wenn es ums Geld geht. Die Wahlbeteiligung sinkt, sowohl bei allgemeinen Wahlen als auch besonders bei Wahlen zur KZV und Kammer. Die einstmals großen Berufsvertretungen leiden an schwindsüchtigem Mitgliederverlust; kleine, lokale Zirkel ohne jedes Interesse für regionale oder gar bundesweite Koordination sind die Organisation der ersten Wahl für Kolleginnen und Kollegen, die sich fachlich austauschen und lokal Zusammenhalt pflegen wollen. In Parenthese sei auf das inflationäre Chaos von Auffanggesellschaften hingewiesen, die den dahinsiechenden FVDZ dereinst ersetzen soll. DZV, MDZ, IGuZ, ZBV und wie sie alle heißen, versuchen mit dem virtuellen Schreckgespenst Einkaufsmodell Kolleginnen und Kollegen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Schon die nicht zu überschauende Zahl an Vereinen, Clubs und Organisationen, die auch gleich in völliger Selbstüberschätzung bundesweite Ansprüche reklamieren, demonstriert die Hilflosigkeit und das Desinteresse der Funktionäre, inhaltlich und fachlich zum Kern der Diskussion vorzustossen.

Hochschule keine Hilfe

Wer Unterstützung von der Hochschule erwartet, wird, wie immer, enttäuscht. Hier pflegt man Sitten und Gebräuche seit den Bauernkriegen. Die Hierarchie - hier wir, die Fähigen, die Wissenden, die einzigen Könner der Zahnheilkunde, dort das akademische Fußvolk der Fehler ptoduzierenden Praktiker - kann auch durch Einzelkämpfer wie Prof. Dr. Heners, Karlsruhe, der explizit die enge Zusammenarbeit zwischen Universität und Praktiker einfordert, nicht abgeschafft werden.

Was bleibt ist die vage Hoffnung, daß sich irgendwann die fachliche Vernunft und das perspektivische Denken durchsetzen und nicht die bis zum "intra day" verkürzte Sichtweise zahnärztlicher Berufspolitik.

Die Insolvenz der Kassen, der Offenbarungseid der Gesundheitspolitik, die Verzweiflung der Versicherten und die Evidenz der Eigenverantwortung zur Vermeidung von Krankheiten in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde eröffnen nach 1992 eine neue Chance zur Systemüberwindung. Das SGB V gibt uns Zahnärzten, wie keiner anderen medizinischen Disziplin, das Instrument dazu in die Hand.

Die in Rede stehende Vorschrift ist im Gesetz klar, eindeutig und für jeden verständlich abgefasst. Sie lautet:

"Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeits-gebotes (§12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden."