Die ZahnärztekammerDr. Werner Fuchs, KrefeldDie Zahnärztekammer gerät mehr und mehr in die Kritik seiner Zwangsmitglieder, der Gesundheitspolitik und der Rechtspflege. Die abgewiesene GOZ-Klage vor dem Verfassungsgericht wie auch die fortdauernden Niederlagen vor dem gleichen höchsten deutschen Gericht in Sachen Außendarstellung der Zahnärzte, lassen den Schluß zu, daß die Kammern mehr und mehr zum Anachronismus werden. Die Zahnärztekammern vertreten formal durch die schon angesprochene Zwangsmitgliedschaft alle Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland, aber kaum ein Zahnarzt fühlt sich durch die Kammern vertreten. Vielmehr wird die Kammer als Büttel des Staates angesehen, die häufig durch vorauseilenden Kadavergehorsam imponiert. So ist sich die Kammerbürokratie nicht zu schade, Praxisschilder nachmessen zu lassen, im Internet nach unbotmäßigen Homepages fahnden zu lassen und niedergelassene Freiberufler durch Abmahnungen, Bußgelder und Androhung von Berufsverbot zu disziplinieren. Es ist grotesk, daß sich die Spitzenfunktionäre der Kammer als die großen Verteidiger des Freien Berufes darstellen und feiern lassen, aber bis auf den heutigen Tag immer die Gerichte den Zahnärzten gegen ihre eigene Berufsvertretung ihre Freiheitsrechte zusprechen müssen. GOZDie GOZ-88 konnte nicht nur an den Kammern vorbei aufgestellt werden, sie enthält auch Leistungen, die schon 1988 obsolet waren oder durch gezielte Lobbyarbeit einzelner Hochschullehrer in die GOZ "eingeschmuggelt" wurden. Zwar verfügen die Kammern bei Sachthemen über die nötige Kernkompetenz , es fehlt ihnen aber jegliches Gespür für politische Umsetzung zahnärztlicher Interessen. Die GOZ-88 ist ein Paradebeispiel für die Unfähigkeit der Kammern, die niedergelassenen Zahnärzte fachlich und politisch angemessen zu vertreten. In Konsequenz erschöpft sich die Arbeit der Bundeszahnärztekammer in Wehklagen und Prozessen, wenn es um die volle Anwendung der GOZ geht. Das Bundesverfassungsgericht hat zurecht die Klage der BZÄK abgewiesen. Schon die minimale Anzahl von Liquidationen mit Anwendung der Paragraphen 2 und 6 der GOZ beweist, daß es den Kammern nicht gelingt, die Zahnärzte in ausreichender Form zu informieren und zu motivieren. Im Gegenteil. Die Kammern beklagen die geringe Anwendung aller Möglichkeiten, die uns die GOZ gibt, schieben aber den Praktikern den schwarzen Peter zu. Hier demonstriert die Kammer das typische Funktionärsgehabe. Ein Blick über den ZaunIn Ländern, wo es Kammern oder ähnliche Institutionen deutscher Prägung nicht gibt, haben solche "Interessensvertreter" nur eine extrem kurze Halbwertszeit. Vielmehr beweisen Länder, in denen die Standespolitiker der Basis unmittelbar verantwortlich sind, daß zahnärztliches Arbeiten und die wirtschaftliche Existenz der Zahnärzte weder bedroht noch durch bürokratische Auswüchse erdrückt werden. Und darüber hinaus können in diesen Länder die Zahnärzte Erfolge bei der Prävention und Therapie vorweisen, von denen die deutsche Zahnheilkunde weit entfernt ist. Für mich war die Fortbildungswoche in Basel zum Thema Qualitätsleitlinien in der Zahnheilkunde - deutsche Teilnehmer waren an einer Hand zu zählen - der schlagende Beweis, wie Berufsvertretungen effektiv, innovativ und politisch geschickt Sachthemen aufgreifen und bearbeiten können. Selbst im ehemals sozialistisch strukturiertem zahnärztlichen Versorgungssystem in England gelang es der dortigen Berufsvertretung der Zahnärzte im Jahre 1992 die Zahnärzte aus dem NHS-Verbund herauszulösen, während im gleichen Jahr in Deutschland die Funktionäre der Körperschaften vor Herrn Seehofer in die Knie ging. (Wer jetzt Böses dabei denkt, kann auf den Gedanken kommen, daß in 1992 auch die Körperschaften und damit lukrative Posten auf dem Spiel standen). SachverständigengutachtenWer sich die Mühe macht und das 150 Seiten umfassende Kapitel Zahnheilkunde des neuen Gutachtens des Sachverständigenrates durcharbeitet, muß erkennen, daß den Kammern insbesondere bei der Öffentlichkeitsarbeit, aber auch bei Fort- und Weiterbildung ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt wird.
Hoffen auf ein WunderDie Kammern bekommen also von allen Seiten, von der Basis, von den Gerichten, von der Politik und von den Sachverständigen schlechte Noten. Die einzige Reaktion ist das Bunkersyndrom. Man igelt sich ein, schimpft noch mehr auf Alles und Jeden und ergeht sich in Rechthaberei. Was bleibt, ist das Warten und Hoffen der Kollegen an der Basis auf Wunder. Vielleicht, daß der Europäische Gerichtshof die Zwangsmitgliedschaft beendet, vielleicht, daß die Politik ein Einsehen hat und eine Institution, die schon der alliierte Kontrollrat 1945 auf den Index setzte, abschafft. Die wenigen nötigen Aufgaben, wie Notdienstorganisation, BUS-Dienst und Helferinnenausbildung können auch ohne Kammern besser und wirtschaftlicher organisiert werden. Das Fortbildungsinstitut um Prof. Heners in Karlsruhe beweist, daß Fortbildung keine Subventionen benötigt, wenn sie qualitativ Spitze und wirtschaftlich optimal organisiert ist. Im Ergebnis bleibt die Erkenntnis, dass wir diese Kammern nicht wollen, nicht brauchen und nur schwer ertragen können. Es sei denn...Es sei denn, die Kammern, allen voran die Bundeszahnärztekammer, beginnen sich an Tugenden zu orientieren, die sogar, bisher unvorstellbar, Gemeindeverwaltungen und andere Ämter einführen; als Mittler zwischen Staat und Bürger zum Dienstleistungsbetrieb zu konvertieren und die Interessen und Anliegen des Bürgers (Zahnarztes) ernst zu nehmen. Das heißt konkret, für die Zahnärzte da zu sein, ihnen bei ihren Anliegen, Sorgen und Forderungen wirklich zuzuhören und in enger Abstimmung und gemeinsam mit der Basis der Zahnärzte die berechtigten Interessen des Freien Berufes Zahnarzt mit Vehemenz und Geschick in Berlin vertreten. Das heißt aber auch, daß sich die Standesfürsten in einer Tugend üben, die sie bisher sträflich haben vermissen lassen: Es gibt also keine Ausrede mehr für den jetzigen unhaltbaren Zustand in unseren Kammern. Dr. Werner Fuchs
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