"Zähne sind unser Schicksal
und ein guter Zahnarzt eine gnädige Fügung"*

*Dr. Ankermann, Vorsitzender Richter des Bundesgerichtshofs (BGH), siehe auch DZZ 46 S.253 ff.

Diesen Ausspruch vergißt man nicht, wenn man, wie ich, den Vortrag persönlich erlebt hat. Vor allem die Reaktion der Anwesenden - viele hochkarätige Vertreter der deutschen Hochschulen - war beeindruckend. Nicht mehr als ein verhaltenes "Protestgrummeln" war zu vernehmen.

Der Ausspruch stammt aus dem Jahre 1991. Und wenn ich mir heute das Chaos, die Hilflosigkeit und die Starre zahnärztlicher Berufspolitik anhöre und ansehe, muß ich dem Juristen in seinem ganzen Zynismus Recht geben.

Da werden Landesverbände mit der Acht bedroht, weil sie nicht fest im Glauben bleiben. Einzelne Kollegen hypertrophieren in akademischen Lehrpraxen - hat dieser Kollege jemals etwas über Effizienz, Toleranz und Produktivität einer Hochschullehrerkonferenz gehört? Oder über exemplarische Zahnheilkunde? - und immer wieder werden abstruse Modelle diskutiert, es wird die Leier von der ungerechten Gesundheitspolitik wiederholt. Doch all das geht ins Leere und das seit 1976. Damals wollten die Kollegen in die Sachleistung, weil sie wußten, daß dort Profit winkte. Heute wollen sie aus der Sachleistung, weil wieder Profit winkt. Gemeinsam haben diese Denkfehler die Arroganz, daß man glaubt, an Realität, Kassen und Politik vorbei seinen Egoismus in bare Münze umsetzen zu können.

Zunächst müssen Hausaufgaben gemacht werden. Und es muß sehr viel Arbeit geleistet werden. Arbeit, die man weder auf die Funktionsträger abladen kann, die im übrigen laut Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Essen völlig überbezahlt sind und mutmaßlich noch in 1999 mit einer erheblichen Kürzung ihrer Bezüge rechnen dürfen - warum macht das die böse Gesundheitspolitik wohl? - noch irgendeiner Marketingfirma übertragen darf.

Vielmehr sollte man, in Ermangelung eigener Konzepte, das tun, das ganze Staaten wohlhabend gemacht hat. Man sollte erfolgreiche Ideen Anderer klauen und soweit, als möglich, in das eigene Land übertragen.

In der Eidgenossenschaft hat es zehn Jahre gedauert, aber mit durchschlagendem Erfolg hat man unter großen Mühen, mit Geduld und Beharrlichkeit der Ideologie und langfristigen Strategie seiner Interessensgegner eigene Rezepte und Taktiken entgegengesetzt.

Zwei Schlüsselfragen gilt es dabei im Konsens zu beantworten: "Welches Zahnarzteinkommen ist in der Bevölkerung, in Politik und der veröffentlichten Meinung kompromißfähig?" und "Wie ist eine Gebührenordnung aufgebaut, die sowohl fachlich kompetent als auc tolerant ist?"

Sicher nicht eine GOZ 88, die "kostenneutral" die umgestellte GOZ 65 ist, dafür aber eine Position für Nadelimplantate oder Entfernung subperiostaler Implantate enthält ,oder in der sich ein Hochschullehrer mit einem Testgerät in einer Abrechnungsposition verewigen kann.

Der eidgenössische Zahnarzttarif ist es wert, studiert zu werden, da er ein Beweis dafür ist, daß nur in mühevoller Kleinarbeit mit vielen Überlegungen die verschiedenen Interessensgruppen - wie Praktiker, Hochschulen, Stadt und Land, jung und alt etc. - angemessen in einer Gebührenordnung wiederzufinden sind.

Kassensubunternehmern wird das egal sein. Sie haben sich längst arrangiert. Sie interessiert nur der Profit, sei er auch nur eine Eintagsfliege. Die Krankenkassen werden ihre Hände in Unschuld waschen, denn sie sind ja "Laien". Dort interessieren nicht einmal mehr die Verluste, sondern nur noch die Menge zahlender Mitgliedern.

Nun wird uns Zwangsmitgliedern der Körperschaften immer eingeredet, die böse Politik und die noch bösere Krankenkasse sei an allem schuld. Aber täglich gibt es Beispiele, wie egoistisch und gleichgültig dem Berufsstand gegenüber unsere "Vertreter" in der berufspolitischen Arena agieren. Das an sich periphere Thema der angestellten Zahnärzte mag dies erläutern.

Der Gesetzgeber hat mit der GOZ ’88 erstmals vor 10 Jahren den Gedanken der Höchstpersönlichkeit der Erbringung zahnärztlicher Leistungen eingeführt. Der Bundesfinanzhof hat in einer wegweisenden Entscheidung zur Gewerbesteuerpflicht eines Laborarztes Grenzen zwischen Freiberuflichkeit und Gewerbe gezogen. Im SGBV hat der Gesetzgeber im §101 festgelegt, daß angestellte Zahnärzte nur dann beschäftigt werden dürfen, wenn der Praxisinhaber sich verpflichtet, seine Praxistätigkeit nach der Anstellung nicht wesentlich auszudehnen. Die Vorschrift gilt für Ärzte und Zahnärzte ohne Unterschied.

Die Ärzte haben eine Ausdehnung von 3 Prozent vereinbart. Die Zahnärzte haben zunächst keine Angestellten genehmigt. Dann wurden angestellte Zahnärzte verkappt als Assistenten genehmigt. Nunmehr werden sie wieder regulär genehmigt, mit Verpflichtungserklärung der Praxisinhaber, aber ohne fixierte Regelung. Das heißt, daß erst im Wege einer Klage festgestellt werden muß, welche Ausdehnung der Praxistätigkeit gilt.

Die Krankenkassen müssen nur einmal bezahlen. Denen ist es egal, was die Zahnärzte damit machen. Die Politik kann die Renitenz der Zahnärzte mit einem weiteren Beispiel beweisen. Die Praxen, die keine Angestellte haben, sind die Dummen, denn sie subventionieren die großen Praxen in Zeiten versteckter (keine Punktwertanhebung)und offener Budgets.

Dieses Beispiel verdeutlicht auch, wie gespalten die Zahnärzteschaft ist und mit welcher Rücksichtslosigkeit partikulare Interessen in den Körperschaften durchgesetzt werden - und das alles unter dem Mäntelchen der Freiheit. Was für eine Heuchelei. Es wird also wieder ein Landessozialgericht zeigen müssen, wie wenig Rechtsempfinden die Zahnärzte haben. -S.auch Vollzug der Aufsichtsanordnung oder die Kürzung von Bezügen von Ehrenamtsträgern um bis zu 75 Prozent.

Die Politik wird mit Häme die Sturheit der Zahnärzte kommentieren, die Krankenkassen werden sich mit Genuß zurücklehnen, und die Kollegenschaft wird sich in ihrem Frust bestätigt sehen, daß die eigene Standesführung nur sich selbst vertritt.

Das Beispiel, eines unter vielen, beweist aber besonders, daß den Zahnärzten eine Eigenschaft fehlt, die unabdingbar für Erfolg in der Demokratie ist: Der Kompromiß. Nur der Kompromiß macht Fortschritt und Weiterentwicklung möglich. Auch die Eidgenossen haben Kompromisse machen müssen und sicher das ein oder andere Mal die Faust in der Tasche geballt. Aber der Kompromiß kann sich sehen lassen, wird von allen Beteiligten getragen und ermöglicht den Zahnärzten, über Jahre kalkulierbar den Beruf auszuüben.

Diese Unfähigkeit zum Kompromiß, dann, wenn man in der Position ist, Kompromisse zu verhandeln, kostet die Zahnärzteschaft insgesamt mehr, als jedes Budget und jede Aufsichtsanordnung. Und wie leicht machen wir es unseren Interessensgegnern. Obwohl wir Zahnärzte nur 10 Prozent der Gesamtausgaben im Gesundheitswesen verursachen, obwohl die strittigen Punkte nur im Promillebereich der Kostenrechnung stehen, gelingt es den Standesvertretern mit untrüglicher Sicherheit das "Feuer" auf die Zahnärzte zu ziehen, jeden Fettnapf zielsicher zu treffen und den Rest jedweder Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung zu verspielen.

Und die Basis? Sie ist grob fahrlässig desinteressiert. Eine Vertreterversammlung findet unter Ausschluß der zahnärztlichen Öffentlichkeit statt. Nur, wenn es um Geld geht, werden Veranstaltungen besucht. Die gesundheitspolitische Auseinandersetzung wird in der "runden Ablage" entsorgt. Also, könnte man meinen, geht es uns allen so phantastisch, daß alle Klagen unberechtigt oder doch maßlos übertrieben sind.

Und das trotz 25 Prozent Rückgang im Bereich ZE und Beschränkung des GOZ-Faktors auf 1,7 bei Kronen und Brücken. Es bewegt sich nichts. Jede Diskussion um Alternativen oder neue berufspolitischen Konzepte endet in Ablehnung und Gleichgültigkeit, Desinteresse und Erstarrung.

Heute, nach acht Jahren, verstehe ich nicht nur den an sich bösen und zynischen Satz des Juristen, sondern, und das ist die eigentliche Erkenntnis, die kaum wahrnehmbare Protestreaktion der anwesenden Zahnärzte auf diesen Satz. Da wir Zahnärzte offensichtlich nichts mehr anzubieten haben, haben wir auch nichts entgegenzusetzen, außer Obstruktion, Mißachtung und Kompromißlosigkeit. Und deshalb brauchen wir uns auch nicht über die entsprechende Reaktion unserer Interessensgegner wie möglichen Verbündeten zu wundern. Es bleibt also dabei, daß ein guter Zahnarzt bis auf weiteres eine gnädige Fügung bleibt.

Dr. W. Fuchs, Krefeld