Bericht über die außerordentliche Mitgliederversammlung
am 18.8. 1999

Neue Strategien in der Berufspolitik

Am 18. 8. 1999 fand unter reger Teilnahme in Köln die erste außerordentliche Mitgliederversammlung der nordrheinischen Zahnärzteorganisation WZN, die 25% der nordrheinischen Kassenzahnärzte in der Vertreterversammlung der KZV Nordrhein repräsentiert, statt.

Der Vorstand trug den Mitgliedern das in den letzten Wochen und Monaten erarbeitete Konzept einer neuen Berufspolitik vor. Ziel war es, die Mitglieder von der Notwendigkeit eines neuen Arbeitsansatzes und neuer Zielparameter zu überzeugen. Der Vorstand bat die Mitglieder um Zustimmung, dieses Programm weiter auszuarbeiten und der Öffentlichkeit vorstellen zu dürfen.

Nach dem Vortrag des stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Werner Fuchs, Krefeld, begann eine engagierte und sachliche Diskussion. Auch die Kritik an einzelnen Formulierungen und Teilaspekten war offen und konstruktiv. Der Vorstand nahm alle Kritik und Anregungen auf.

Er wird bemüht sein, ganz im Sinne der Satzung von WZN, die angesprochenen Punkte der Mitglieder in das Konzept einzuarbeiten. Alle Anwesenden waren sich der Folgen, die durch den Gesetzentwurf des BMG heraufbeschworen werden, bewußt. Gleichzeitig mußte festgestellt werden, daß die derzeitige Standespolitik keine Antworten auf das neue SGB V anzubieten hat.

Auch der WZN-Vorstand nimmt nicht für sich in Anspruch, mit einem Schlag alle Probleme lösen zu können. Mit dem von ihm vorgelegten berufspolitischen Ansatz sieht WZN aber die Möglichkeit, ohne Vorbedingungen und mit konstruktivem Optimismus das BMG zu einem neuen Dialog bewegen zu können.

Das vorgelegte Programm wurde in seinen Grundsätzen mit überwältigender Mehrheit angenommen. Dieses war für den Vorstand beeindruckend, weil das Vorstandskonzept mit falschen, aber fest in den Zahnärzten verwurzelten Mythen radikal bricht und am Tag der außerordentlichen Mitgliederversammlung erstmalig außerhalb des Vorstandes vorgetragen wurde.

Der Vorstand wurde beauftragt, konsequent und ohne zeitliche Verzögerung das vorgelegte Konzept zu konkretisieren. Mit diesem Programm soll der Vorstand die Kolleginnen und Kollegen in Nordrhein vertraut machen und versuchen das BMG, als die entscheidende Instanz im Gesundheitswesen, zu einem Dialog zu bewegen.

Herausragend bei der Diskussion über die vorgelegten 9 Punkte des Vorstandes war die Sorge, daß in einem alternativen Vorschlag zur Reform der zahnärztlichen Versorgung die Prophylaxe jedermann ohne Einschränkung und Altersbegrenzung angeboten werden muß, auch unter sozialen Gesichtspunkten.

Der Übergang zu einem neuen Versorgungskonzept muß, wie das Konzept selbst, eine befriedigende soziale Komponente aufweisen.

Es ist auch wichtig festzuhalten, daß durch den WZN-Vorschlag Patienten, die zahnärztliche Behandlung wegen nicht vermeidbarer Erkrankungen benötigen - Diabetes, Rheuma, Tumoren usw. - endlich eine Betreuung erhalten können, die das jetzige System nie ermöglichen wird, da diese Patienten mit allen anderen Patienten in einen Topf geworfen werden und unter der ständigen Rationierung und Verteuerung ungerechterweise zu leiden haben.


9-Punkte-Diskurs zum SGB V 2000

  1. Freiberuflichkeit ist kein eigenständiger, rechtlich abgesicherter Begriff, sondern eine soziologische Kategorie, die der Staat nach Belieben ausformen kann und darf.

  2. Zahnärzte können nicht, wie Gewerkschaften oder andere Interessensgruppen, ihre Interessen 'erstreiken' und/oder mit Kampfmaßnahmen 'erzwingen', da das BVerfG dem Staat alle Macht zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung zubilligt und die Zahnärzte verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Staat daran hindert, diese Versorgung sicherzustellen.

  3. Zahnärzte können nicht nach Belieben, selbst nicht bei 100%iger Einigkeit, das GKV-System verlassen, sondern der Staat allein kann die Zahnärzte aus dem System entlassen.

  4. Karies und Parodontose sowie deren Folgeerkrankungen sind vermeidbar. Zur Vermeidung dieser Krankheiten gehört eine Vorsorge (Prophylaxe), die sowohl durch den Versicherten, als auch durch den Zahnarzt geleistet werden muß.
  5. Das SGB V untersagt den Krankenkassen in § 2, Abs. 1 Kosten für Behandlungen vermeidbarer Erkrankungen zu übernehmen - "Eigenverantwortung der Versicherten" -

  6. Das zahnärztliche Honorar ist kein Tabu. Mit der Politik und der Öffentlichkeit muß der Konsens über die Angemessenheit der Vergütung zahnärztlicher Leistungen gesucht werden. Dies sollte nach objektiven Kriterien einer Kostenermittlung für zahnärztliche Leistungen geschehen, z.B. durch ein Kostenmodell für eine Modellpraxis ähnlich dem Schweizer Vorbild.

  7. Das BMG und die Abgeordneten des Bundestages sollen Adressaten zahnärztlicher Berufspolitik sein, da dort die entscheidenden Gesetzesänderungen formuliert und entschieden werden.

  8. Bevor die Zahnärzte mit Politik und Gesellschaft in eine Diskussion über die Reformierung der zahnärztlichen Versorgung eintreten, müssen sie sich intern über die Ziele zahnärztlicher Berufspolitik verständigen.

  9. WZN definiert als Ziel zahnärztlicher Berufspolitik die Entlassung der Zahnärzte aus der GKV, da dies auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und gesetzlicher Vorgaben begründet ist.